Retusche am eigenen Entscheid gefordert

«Für die CVP Aargau ist das Mitte-Projekt und die Öffnung der Partei nicht völliges Neuland», stellt Parteipräsidentin und Nationalrätin Marianne Binder-Keller fest. Mit dem Listennamen «CVP.Die Mitte» sei man im Aargau bereits zu den kantonalen Wahlen 2020 angetreten und habe damit die Rolle einer Pionierin gespielt, sagt die Tochter von Alt-Nationalrat Anton Keller und Schwiegertochter von Alt-Ständerat Julius Binder.

Namen sind das eine, Leistungen das andere. Wie relevant sind zum Beispiel die parlamentarischen Vorstösse einer Partei im Grossen Rat? «Die Mitte» hat letzte Woche mit einer Motion einen wunden Punkt ins Visier genommen. Es geht um die Unvereinbarkeit von einem Gemeinderatsmandat mit der Tätigkeit als Lehrperson in derselben Gemeinde. Der Hintergrund ist die 2020 durch das Aargauer Volk beschlossene Abschaffung der Schulpflegen. Die Oberaufsicht über die Volksschulen liegt ab 1. Januar 2022 bei den Gemeinderäten. Sich selber beaufsichtigen – das geht nicht.

Was «Die Mitte» nun will, ist, Lehrerinnen und Lehrer anderen Gemeindeangestellten gleichzustellen. Für diese gibt es eine Ausnahmeregelung und sie dürfen bis zu einem Arbeitspensum von 20 Prozent Mitglied einer kommunalen Regierung sein. «Die Mitte» will ihre Motion dringlich behandelt haben – damit die geltenden Bestimmungen per 1. Januar 2022 im Sinne des Vorstosses korrigiert werden können.

Was heisst dies in der Praxis? In einigen Gemeinden finden die ersten Wahlgänge bereits ab April statt. In ihnen ist jede Stimmbürgerin, jeder Stimmbürger wählbar – nicht nur die offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten. Was, wenn eine bisherige Gemeinderätin und Lehrerin wiedergewählt wird, aber die Forderung der «Mitte» keine Mehrheit findet? Die betroffene Person hat die Wahl zwischen Amt und Job.

In der Argumentation einer staatstragenden Partei – welche im Grossen Rat und in der Regierung an der Ausarbeitung der Vorlage zur Abschaffung der Schulpflegen beteiligt war – irritiert zudem die Aussage: «Die Problematik der Unvereinbarkeit des Gemeinderatsmandates mit der Tätigkeit als Lehrperson in der gleichen Gemeinde war in der gesamten parlamentarischen Beratung und während des Abstimmungskampfs kein Thema.» Das Unvereinbarkeitsgesetz aus dem Jahr 1983 war den im Jahr 2020 aktiven CVP-Politikerinnen und -Politikern nicht bekannt?