
Braucht es die Gmeind 2.0?
Ein Diskussionspunkt im Vorfeld zur ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung in Rothrist vom Donnerstag war die Frage, ob diese überhaupt stattfinden soll. Wäre ein Urnengang nicht vielleicht doch besser gewesen als eine physische Versammlung? Aus Leserbriefen und persönlichen Gesprächen vor der Gmeind wurde ersichtlich, dass sich nicht alle an die Versammlung trauten. Gerade ältere Menschen scheuten den Menschenauflauf aus Angst, sich mit Covid-19 zu infizieren. Dasselbe bestätigte etwa auch EDU- Grossrat Martin Bossert, der an der Versammlung die Art der Durchführung anprangerte. Lieber hätten er und seine Partei einen Urnengang gesehen. Eine ultimative Antwort auf die umstrittene Frage wird es wohl aber nicht geben.
Bei einer Urnenabstimmung hätten sich tatsächlich mehr Personen mit ihrer Stimme einbringen können. Das Resultat wäre demnach repräsentativer gewesen. Die Versammlung am Donnerstagabend zeigte aber deutlich, weshalb auch eine richtige Gmeind ihre Berechtigung hat. Unter einem mittlerweile normalen Schutzkonzept fanden sich trotz aller Umstände 264 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein. Etwa zehn von ihnen schritten zum Mikrofon, richteten ihr Wort an die Versammlung und erklärten, weshalb das Projekt aus ihrer Sicht anzunehmen oder abzulehnen sei. Insgesamt drei Anträge gingen ein, die eine Aufsplittung des gesamten Projekts oder des Projektkredits oder die Verknüpfung des Baustarts an Verbindlichkeiten forderten. Nicht, um sich zu profilieren. Sondern alles mit dem Hintergedanken, das Beste für die Gemeinde herauszuholen. Als Fan direkter Demokratie und lebhafter Gemeindeversammlungen war es wohl eine der schönsten Versammlungen, der ich je beiwohnen durfte. An einer Urne wäre das nie möglich gewesen. Zudem ist fraglich, ob das Projekt in seiner ursprünglichen Form beim «Volch» durchgekommen wäre. So aber konnte ein Konsens gefunden werden, der am Donnerstagabend von einer breiten Mehrheit unterstützt wurde.
Dennoch ist das Problem der Gemeindeversammlung nicht gelöst: Nicht alle, die vor zwei Jahren an die Versammlung gegangen wären, trauten sich am Donnerstag hin. Muss vielleicht – zumindest temporär – bei der Durchführung einer Gemeindeversammlung auf elektronische Hilfsmittel wie Livestream und eine Art Fern-Voting-System zurückgegriffen werden? Oder heisst es in Zukunft – Gott behüte – «Teilnahme an Gemeindeversammlung nur mit Stimmrechtsausweis und Impfpass»?
Sollte der Ausnahmezustand weiter andauern, muss eine Lösung her, die nicht einen Teil der Wahlberechtigten kategorisch ausschliesst.