Eine kleine Typologie des Testens: Wie kommen wir dem Virus auf die Spur?

Es gibt zwei Nachweismethoden des Covid-19-Erregers: Den molekularbiologischen oder den Antigen-/Antikörper-Nachweis. Weil es auch Infektionen ohne Symptome gibt (man hat zwar das Virus erwischt, ist aber nicht krank), ist Testen umso wichtiger. Fieber messen reicht nicht.

Molekularbiologisch: Dieser Test sucht nach Bestandteilen den Virus. Das Sars-CoV-2 ist ein einsträngiges RNA-Virus, es besteht aus einem Strang RNA und einer Eiweisshülle. RNA oder RNS heisst Ribonukleinsäure, im Prinzip eine Kette aus den vier Nukleinbasen Cytosin, Adenin, Guanin und Uracil. In der Reihenfolge dieser Basen ist die Erbinformation codiert. Der RT-PCR-Test (Reverse transcription polymerase chain reaction) ist ein Prozess, der –sehr vereinfacht gesagt – versucht, einen bestimmten RNA-Abschnitt des Virus, den sogenannten Primer, in der Probe zu identifizieren und dann zu vervielfältigen. Wenn das gelingt, wird der Abschnitt irgendwann nachweisbar. Die gängigen Tests arbeiten mit drei verschiedenen charakteristischen Abschnitten des Sars-CoV-2-Virus.

Vorteile: Der Test ist sehr präzis. Nachteile: Er muss im Labor in Maschinen verarbeitet werden und braucht deshalb Zeit und er weist nur das Vorhandensein von Virus-RNA nach. In welchem Zustand, zeigt er nicht genau. Deshalb kann der Test positiv anzeigen, obwohl keine infektiöse Virussubstanz da ist, sondern nur Trümmer oder inaktive Bruchstücke. (Oft unterstellt man deshalb dem Test «falsch positive» Ergebnisse, was aber nicht korrekt ist.)

Der Antigen-/Antikörper-Nachweis versucht, im Serum oder in anderen Körperflüssigkeiten Stoffe nachzuweisen, die das Immunsystem des Körpers als Reaktion auf das Virus gebildet hat.

Vorteile: Die Methode ist viel einfacher und schneller. Der Test kann ausserhalb des Labors vor Ort manuell verarbeitet werden. Ein positiver Test zeigt ziemlich zuverlässig an, dass der Patient krank und infektiös ist, also isoliert werden muss. Nachteil: Er ist nicht so präzis, er kann negativ anzeigen, obwohl ein Kontakt mit dem Virus vorgekommen ist («falsch negativ»).

Als Schnelltest, der innerhalb von Minuten ein Ergebnis anzeigen sollte, auch ausserhalb eines Labors mit die entsprechenden Maschinen, eignet sich der molekularbiologische Nachweis nicht. Die Schnelltests sind deshalb in der Regel Antigen-/Antikörper-Tests.

Wo werden die Proben für die Tests am besten entnommen?

Sars-CoV-2 greift über die Atemwege an. Der Nachweis wird also am besten an dieser Stelle geführt. Proben können im Rachen (pharyngal), im Nasen-Rachen-Raum (nasopharyngal), nur in der Nase (nasal) oder in der Spucke (saliva oder sputum) entnommen werden. Abstriche im Rachenraum sollten vom Fachpersonal vorgenommen werden. In der Nase (sogenannter «Nasenbohr-Test») wäre der Abstrich einfacher. Spucktests sollen gleich gut funktionieren, ob in einer Proben möglichst viel «Herausgehustetes» (Sputum, Auswurf) vorkommt oder Speichen (saliva). Die ETH Zürich hat einen RT-PCR-Test mit Speichel entwickelt, der «vergleichbare Resultate» liefern soll wie einer mit Rachenabstrich.

Molekularbiologische Tests arbeiten vorwiegend mit Rachenabstrichen. Diejenigen, die mit Spucke funktionieren, sind allerdings für die Testpersonen angenehmer. Oft muss die Versuchsperson mit einer Flüssigkeit gurgeln, das ganze Gemisch wird dann als Probe verwendet.

Schnelltests arbeiten entweder mit Proben aus dem Nasen-Rachenraum, bei der das Watte-Stäbchen von einer dafür ausgebildeten Person geführt werden sollte, oder dann mit Speichel-/Gurgel-/Spuck-Proben. Beide Testarten sollen vergleichbar gute Ergebinsse liefern. Ein deutscher Hersteller rühmt seinem Speicheltest eine Sensitivität von 90,6 Prozent nach. Roche kündet bereits seit längerer Zeit einen «Nasenbohr»-Schnelltest an, der aber offenbar noch nicht validiert worden ist.

Was ist erlaubt?

Molekularbiologische Nachweise dürfen nur von zertifizierten Labors vorgenommen werden. Schnelltests dürfen unter bestimmten Bedingungen ausserhalb des Labors, einer Arztpraxis, eines Impf- oder Testcenters vorgenommen werden, wenn eine kompetente Stelle (ein Laborleiter oder ein Arzt oder ähnliche) die Verantwortung übernimmt, dass sauber gearbeitet wird. Positive Schnelltests müssen mit einem RT-PCR-Test gegenkontrolliert und dem BAG gemeldet werden. Negative Schnelltests bleiben in der Regel gegenüber dem BAG unerwähnt. Vorderhand ist in der Schweiz das private Selbsttesten zu Hause nicht erlaubt.