
Impfpauschale: Kantone und Versicherer einigen sich – Hausärzte sind enttäuscht
Nun ist klar, wie die Impfung gegen Covid-19 vergütet wird: Die Kantone und Versicherer haben sich auf eine Impfpauschale geeinigt. Damit sei die Abgeltung der Coronaimpfung in Arztpraxen, Impfzentren, Spitälern und durch mobile Equipen bis Ende Jahr auf nationaler Ebene abschliessend geregelt. Das schreiben die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) und die Verbände der Krankenkassen am Mittwoch in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Die Pauschale sieht eine Entschädigung von 14.50 Franken pro Verimpfung vor – also 29 Franken pro geimpfter Person für die für die meisten Impfungen nötigen zwei Dosen. Diese Pauschale wird von den Leistungserbringern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) vergütet. Sie übernimmt zudem eine Pauschale von 5 Franken pro Impfdosis.
Für die Arztpraxen ist jedoch ein höherer Tarif notwendig. Sie erhalten von der OKP bis Ende Juni eine Pauschale von 24.50 Franken pro Verimpfung beziehungsweise 49 Franken pro geimpfter Person. Ab Mitte Jahr sinkt die Pauschale dann auf 16.50 respektive 33 Franken. Damit seien alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten wie etwa Information, Prüfung des Impfstatus, Dokumentation oder die Verabreichung selbst.
Hausärzte kritisieren Vereinbarung
Für den Berufsverband der Schweizer Ärzte (FMH) ist die Pauschale jedoch in keiner Art und Weise kostendeckend. «Um kostendeckend impfen zu können, rechnen wir mit einem Pauschalbeitrag von 54 Franken pro Impfung, wobei das eher knapp bemessen ist», rechnet Urs Stoffel, Mitglied des FMH-Zentralvorstands, gegenüber CH Media vor.
«Die nun beschlossene Pauschale von 24.50 Franken pro Impfung hat keine betriebswirtschaftliche Basis und würde auch einer Prüfung niemals standhalten», sagt Stoffel. Gemäss der Berechnung der FMH hätte der Bund rund 100 Millionen Franken aufwenden müssen, damit die Hausärzte kostendeckend impfen können. «Damit hätte er die beste Wirkung gegen die Pandemie erzielt», sagt der FMH-Vertreter.
Auch der Beitrag von 14.50 Franken an die Impfzentren sei nicht kostendeckend, sondern lediglich ein Beitrag an die tatsächlichen Kosten. «Die Kantone müssen zwei Drittel der Kosten mit Steuergelder quersubventionieren.» Urs Stoffel kritisiert, dass die FMH nicht über die Preise verhandeln konnte. «Wir konnten lediglich unsere Berechnungen eingeben und Argumente vorbringen.»
Kantone müssen individuelle Lösungen mit den Ärzten aushandeln
Der Ball liege nun bei den Kantonen. Sie müssten individuelle Lösungen mit den Ärzten suchen, was einige bereits machen würden. «Diesen Wildwuchs wollten wir unbedingt vermeiden. Es ist sehr unbefriedigend.» Stoffel gibt zu bedenken, dass sie Ärzte seit Mitte Dezember impfen würden, ohne zu wissen, wie sie dafür entschädigt werden. «Das zeigt, dass sie nicht einfach auf ihren Profit aus sind, sondern sie an das Patientenwohl denken.»
Stoffel vermutet, dass diejenigen Ärzte, die bereits heute Teil der Impfkampagne sind, ihren Patienten die Impfung weiterhin als Service anbieten werden. «Sie werden dabei aber ein Defizit einfahren und möglicherweise priorisieren: Ist jemand nicht Patient der Arztpraxis, dann wird er an ein Impfzentrum verwiesen», so der FMH-Vertreter. Ärzte, die bislang noch nicht impfen, würden sich hingegen wohl überlegen, ob sie nicht gleich alle Patienten in ein Impfzentrum schicken sollten.