Verstösse gegen Coronaregeln sollen Straftatbestand werden

Mit der Ergänzung des Covid-19-Gesetzes im Dezember ist auch das Ordnungsbussengesetz erweitert worden. Seither kann, wer gegen das Epidemiengesetz oder dessen Ausführungsverordnungen verstösst, gebüsst werden. Allerdings hat das Parlament eine Ausnahme beschlossen: Das Nicht-Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum, namentlich in Fussgängerzonen in Städten, Dörfern und Wintersportorten.

Nun will der Bundesrat von der Möglichkeit von Ordnungsbussen gegen Coronamassnahmen Gebrauch machen und hat bei den Kantonen entsprechende Vorschläge in die Konsultation gegeben. Dies geht aus am Donnerstag im Internet aufgeschalteten Konsultationsunterlagen hervor. 

So soll künftig unter anderem bestraft werden, wer Kontaktdaten, die als Bestandteil von Schutzkonzepten erhoben werden, zu anderen Zwecken verwendet. Dies falle bis anhin unter keine Strafbestimmung des Strafgesetzbuches und meist auch nicht unter das Datenschutzgesetz, schreibt das Innendepartement dazu als Begründung. Deshalb sei eine spezifische Strafnorm angebracht. Auch wer an einem verbotenen Anlass teilnimmt, soll neu bestraft werden können. Nach geltendem Recht können in solchen Fällen derzeit nur die Organisatoren belangt werden.

Augenmass bei Menschenansammlungen

Bereits während der ausserordentlichen Lage von März bis Juni des vergangenen Jahres wurden Personen mit Ordnungsbussen bestraft, wenn die erlaubte Höchstzahl bei Menschenansammlungen überschritten wurde. Diese Möglichkeit soll laut Bundesrat den Behörden nun wiederum offen stehen. Dabei würden die Behörden den Vollzug wie bis anhin jedoch mit Augenmass gestalten, heisst es.

Neuerdings soll sich auch strafbar machen, wer gegen die Maskentragpflicht verstösst. Da der Straftatbestand ins Ordnungsbussenverordnung aufgenommen werden soll, verringert sich jedoch der zulässige Höchstbetrag einer Busse. Dieser beträgt 10’000 Franken und würde sich so auf den im Ordnungsbussenverfahren vorgesehenen Betrag von 100 Franken reduzieren.