
Risikogruppen werden wieder speziell geschützt – in welchen Branchen das zu Problemen führen kann
Bluthochdruck, Diabetes, oder auch Krebs. Wer an einer dieser Krankheiten leidet (die Aufzählung ist nicht abschliessend) und sich mit Corona infiziert, bei dem ist die Gefahr gross, dass er oder sie einen schweren Krankheitsverlauf haben wird. Gleiches gilt für Schwangere.
Einzelbüro, Schichtarbeit oder Schutzausrüstung
Sie alle werden deshalb seit dieser Woche am Arbeitsplatz wieder speziell geschützt . So schreibt es der Bund vor. Das bedeutet in erster Linie Homeoffice. Ist dies nicht möglich, kann der Arbeitgeber der gefährdeten Person eine andere Aufgabe geben: Eine, die von zu Hause aus machbar ist. Oder aber er muss vor Ort Massnahmen treffen, um seine Angestellten bestmöglich zu schützen. Diese Massnahmen können je nach Arbeit unterschiedlich sein: Ein Einzelbüro, Schichtarbeit oder Schutzausrüstung, um nur einige Beispiele zu nennen.
Voller Lohn muss weiterhin bezahlt werden
Nur wenn all diese Massnahmen nicht, oder nur ungenügend, umsetzbar sind, müssen Menschen der Risikogruppe nicht weiter zur Arbeit. Dazu müssen sie allerdings von sich aus die Arbeit ablehnen und begründen, wieso die vom Arbeitgeber getroffenen Schutzmassnahmen nicht ausreichen würden. Der Arbeitgeber kann dafür ein ärztliches Attest verlangen. Doch dann muss der Arbeitgeber die Personen freistellen und ihnen weiterhin den vollen Lohn bezahlen.
Neue Regelung verschärft Personalmangel
Die Ausfälle, die der Arbeitgeber dadurch erleidet, werden zum Teil durch die Ausgleichskasse gedeckt: 80 Prozent des Lohns der ausfallenden Mitarbeiter stammen aus dem Topf der Erwerbsausfall-Gelder. 20 Prozent muss der Arbeitgeber übernehmen.
Wie viele Menschen davon betroffen sein werden, darüber gibt es keine offiziellen Zahlen. Es dürften Einzelfälle sein, in Branchen, in denen weder Homeoffice noch Abstand möglich sind. Schwangere Primarschul-Lehrerinnen, Kita-Betreuerinnen, Pflegerinnen. Und auch wenn es Einzelfälle sind: In manchen Branchen verschärft diese neue Regelung den sowieso schon herrschenden Personalmangel.
Personalausfälle seien schon immer eine grosse Herausforderung gewesen
Zum Beispiel im Kindergarten oder den unteren Primarschulstufen, wo die Abstände nicht immer eingehalten werden. Bleibt hier eine Lehrerin zu Hause, muss die Schule einen Ersatz organisieren. Den Schulbetrieb werde man deshalb nicht gerade einstellen müssen, sagt Philipp Grolimund, Co-Präsident des Schulleiterverbands. Allenfalls werde diese neue Regelung aber zu einer Reduktion des Angebots führen. «Das Hauptproblem der Aargauer Schulen ist und bleibt der Personalmangel. Dieser wird durch die Coronasituation noch verstärkt.»
Ähnlich tönt es bei den Kitas: «Der Ausfall von mehreren Betreuungspersonen ist nicht erst ein Problem seit dem neuen Beschluss vom vergangenen Mittwoch», sagt Katrin Serries vom Verband kibesuisse. Personalausfälle seien schon immer eine der grössten Herausforderungen für Betreuungsinstitutionen gewesen. Corona hätte das Problem einfach nochmals verschärft. Die verschiedenen Betreuungseinrichtungen würden sich nun zum Teil gegenseitig unterstützen, indem sie Springer-Pools organisiert haben.
Schwangere werden aktuell nicht geimpft
Mit ähnlichen Problemen kämpfen die Pflegeheime. Diese haben aber einen Vorteil: Pflegende werden häufig bereits jetzt geimpft – Lehrerinnen und Betreuerinnen müssen darauf noch warten. Sobald eine Person geimpft ist, zählt sie nicht mehr zur Risikogruppe, egal ob sie Vorerkrankungen hat oder nicht. Nicht gelöst ist allerdings das Problem der Schwangeren: Schwangere werden aktuell nicht geimpft.
Und auch im Kantonsspital Aarau führt die neue Massnahmen kaum zu Einschränkungen, wie Mediensprecherin Isabelle Wenzinger sagt. Risikogruppen würden seit Monaten nicht mehr auf den Corona- oder den Notfallstationen eingesetzt. Zudem würden sie im Alltag spezielle Schutzausrüstung erhalten, so dass keine Ansteckungen möglich sein sollten.