
Luzerner Kantonsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Springreiter Estermann
Das Bezirksgericht Willisau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 20. November 2019 wegen mehrfacher Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 160.– und einer Busse von Fr. 4’000. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung beim Kantonsgericht.
Das Kantonsgericht bestätigt mit Urteil vom 7. Januar 2021 das vorinstanzliche Urteil im Wesentlichen. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, begangen gegenüber dem Pferd „Castlefield Eclipse“ am 28. April 2016 und rund eine Woche davor, sowie gegenüber dem Pferd „Lord Pepsi“ im Herbst 2015.
Bezüglich zweier Vorfälle gegenüber dem Pferd „Lord Pepsi“ im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 wird der Beschuldigte freigesprochen.
Das Kantonsgericht spricht eine bedingte Geldstrafe von 105 Tagessätzen aus. Zudem hat der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil des Kantonsgerichts wurde den Parteien schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen und zusammen mit einer ausführlichen Medienmitteilung publizieren.