Die neuen Lockdown-Regeln verunsichern – was gilt jetzt für Familienbesuche und Homeoffice?

Diese Woche hat der Bundesrat beschlossen: Ab Montag bleiben Geschäfte mit nicht lebensnotwendigen Gütern geschlossen und es gilt eine verschärfte Homeoffice-Regelung. Am Donnerstag erläuterten Vertreter der Bundesverwaltung, wie die neuen Vorschriften umgesetzt werden sollen.

1. Was bedeutet die Fünf-Personen-Regel für Familien?

Eine fünfköpfige Familie darf gemäss dem jüngsten Bundesratsentscheid bis mindestens 28. Februar keinen Besuch empfangen. Auch grössere Wohngemeinschaften davon betroffen. «Es ist eine Pflicht und keine Empfehlung mehr», sagte Mike Schüpbach, Jurist beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), am Donnerstag vor den Medien.

Wenn aber einzelne Haushaltsmitglieder abwesend sind, können Besucher vorbeischauen – solange die Obergrenze von fünf Personen nicht überschritten wird. Der Bundesrat empfiehlt dringend, private Treffen auf Mitglieder von maximal zwei Haushalten zu beschränken.

2. Wie wird das durchgesetzt?

Bei der Durchsetzung der Fünf-Personen-Regel werde keine «staatliche Kontrolle hochgezogen», betonte Mike Schüpbach. Doch theoretisch könnten Verstösse gegen die Regeln sanktioniert werden. Allzu häufig dürfte dies nicht passieren: «Es geht nicht darum, dass die Polizei im privaten Bereich kontrolliert», sagt der Jurist. Die Frage nach der Höhe von allfälligen Sanktionen blieb gestern unbeantwortet.

3. Wie soll die Homeoffice-Pflicht im Alltag funktionieren?

Die Homeoffice-Regel lässt Interpretationsspielraum offen.

Die Homeoffice-Regel lässt Interpretationsspielraum offen.

© Gaetan Bally / KEYSTONE

Die vom Bundesrat beschlossene Homeoffice-Regel sei eine «Muss-Bestimmung», stellte Erik Jakob vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gestern klar. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo es «von der Art der Aktivität möglich und mit verhältnissmässigem Aufwand umsetzbar» ist. Diese Formulierung lasse einen gewissen Spielraum offen, räumte Jakob ein.

Beim Arbeitgeberverband sind seit dem Entscheid des Bundesrates viele Fragen zum Thema eingegangen, wie Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsrecht, auf Anfrage sagt. Ihr Verband interpretiert die bundesrätliche Vorschrift relativ weit: Wenn Arbeitnehmende sich etwa zuhause wegen Kinderlärm nicht konzentrieren könnten, müsse Arbeiten im Büro weiter möglich sein. Doch für Lützelschwab ist klar: Die Arbeitgeber seien bereit, die Homeoffice-Verschärfung umzusetzen. Viele könnten auf Erfahrungen aus dem Frühjahr zurückgreifen.

4. Wie viele Jobs sind betroffen?

Uneinigkeit herrscht beim Anteil der Arbeitsplätze, bei denen Homeoffice möglich ist. Seco-Vertreter Erik Jakob sprach von 50 Prozent aller Jobs, die sich dafür eigneten. Gemäss Arbeitgeberverband sind es aber nur 20 bis 30 Prozent aller Arbeitsstellen. Natürlich ist dieser Anteil je nach Branche sehr unterschiedlich. Während Handwerker ihrer Tätigkeit nicht von zuhause aus nachgehen können, arbeiten in der Finanzbranche und im Pharmasektor gemäss Schätzungen rund 80 Prozent im Homeoffice.

5. Werde ich bestraft, wenn ich doch ins Büro gehe?

Für die Durchsetzung der Homeoffice-Regel sind die kantonalen Arbeitsinspektorate zuständig. In der Verantwortung stehen die Arbeitgeber. Doch ähnlich wie die Fünf-Personen-Regel im Privatbereich dürfte die Homeoffice-Pflicht mit Augenmass durchgesetzt werden. Es sei möglich, dass Bussen verhängt werden, sagte Seco-Vertreter Erik Jakob: «Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass es soweit kommt.»

6. Werde ich bestraft, wenn ich doch ins Büro gehe?

Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer keine Auslagenentschädigung, beispielsweise für Strom-, Internet- oder Mietkosten. Dies stellte Erik Jakob unmissverständlich klar. Erst mit dieser Präzisierung zugunsten der Arbeitgeber dürfte sich im Bundesrat eine Mehrheit für die verschärfte Homeoffice-Regelung gefunden haben, gegen welche die Wirtschaftsverbände zuvor Widerstand geleistet haben.

Doch alle Kosten lassen sich nicht auf die Arbeitnehmenden überwälzen: «Unternehmen müssen die Arbeitswerkzeuge zur Verfügung stellen, so dass zuhause so gearbeitet werden kann, wie es der Arbeitgeber verlangt», führte Jakob aus. Zu diesen Werkzeugen gehören beispielsweise ein Laptop, Druckerpatronen und Papier oder Portokosten für Briefe und andere Spesen.

Geschäfte müssen ab nächster Woche ihre Türen schliessen.

Geschäfte müssen ab nächster Woche ihre Türen schliessen.

© Arthur Gamsa

7. Weshalb bleibt der Blumenladen offen, während die Buchhandlung schliessen muss?

Ab Montag dürfen nur noch Geschäfte mit Gütern des «kurzfristigen und täglichen Gebrauchs» offen bleiben. Dazu gehören beispielsweise Blumen, während keine Bücher mehr verkauft werden dürften. Die Liste der weiterhin zum Verkauf zugelassenen Gütern sei unter Einbezug von Sozialpartnern, Verbänden und Kantonen erstellt worden, sagte BAG-Jurist Schüpbach. 

«Es ist ein Kompromiss.» Das könne widersprüchlich wirken. BAG-Vertreter Patrick Mathys räumte ein, dass man nur die epidemiologische Wirkung des gesamten Massnahmenpaktes kenne. Evidenz für einen Unterschied zwischen der Schliessung eines Blumen- und eines Bücherladens gebe es nicht.