
Blumenläden bleiben offen. © Keystone
Welche Läden trotz Lockdown offen bleiben dürfen – die Liste
Viele Einkaufsläden müssen ab Montag bis vorerst am 28. Februar schliessen. Das hat der Bundesrat entschieden. Ausgenommen sind:
- Lebensmittelläden und Läden, die Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen (Liste unten)
- Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen, Hörgeräte)
- Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern
- Geschäfte für Reparatur und Unterhalt, zum Beispiel Wäschereien, Nähereien, Schuhmacher, Schlüsseldienste sowie Autogaragen und Fahrradgeschäfte, soweit sie Reparaturen anbieten
- Bau- und Gartenfachläden sowie Eisenwarengeschäfte, für Bau- und Gartenartikel (Liste unten)
- Blumenläden
- Tankstellen