Welche Läden trotz Lockdown offen bleiben dürfen – die Liste

Viele Einkaufsläden müssen ab Montag bis vorerst am 28. Februar schliessen. Das hat der Bundesrat entschieden. Ausgenommen sind:

  • Lebensmittelläden und Läden, die Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen (Liste unten)
  • Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen, Hörgeräte)
  • Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern
  • Geschäfte für Reparatur und Unterhalt, zum Beispiel Wäschereien, Nähereien, Schuhmacher, Schlüsseldienste sowie Autogaragen und Fahrradgeschäfte, soweit sie Reparaturen anbieten
  • Bau- und Gartenfachläden sowie Eisenwarengeschäfte, für Bau- und Gartenartikel (Liste unten)
  • Blumenläden
  • Tankstellen