Bundesrat weitet Härtefallregelung aus: Mehr Unternehmen können profitieren

Der Bundesrat eilt den von Corona gebeutelten Betrieben zu Hilfe: Er lockert die Bedingungen für die bestehenden Härtefallhilfen, wie er am Mittwoch entschieden hat. Neu gelten alle Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen werden, ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs automatisch als Härtefall. Für sie gilt damit die bisherige Regelung von 40 Prozent Umsatzverlust nicht.

Zudem können Unternehmen, die von Januar bis Juni 2021 wegen behördlich angeordneten Massnahmen einen Umsatzrückgang erleiden, den Umsatz der letzten zwölf Monate als Bemessungsgrundlage anwenden. Wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt, dürften damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen, sollte die Wintersaison schlecht ausfallen.

Auch A-fonds-perdu-Beiträge werden erhöht

Weiter hat der Bundesrat die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht: Neu können Kantone für alle Unternehmen Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes und bis zu 750’000 Franken je Betrieb leisten. Bisher lag die Grenze bei 10 Prozent respektive 500’000 Franken. Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden, heisst es weiter. Auch hat der Bundesrat das Dividendenverbot auf drei Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt. Und geschlossene Betriebe müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.

Wie der Bundesrat am Mittwoch weiter mitteilt, werden in mehr als der Hälfte der Kantone bereits im laufenden Monat erste Härtefallhilfen ausbezahlt. Im Februar sollen dann bis auf wenige Ausnahmen alle Kantone über das Härtefallprogramm Beiträge auszahlen zu können.

Mehr Bundesgeld für kantonale Härtefallprogramme

Gemäss Mitteilung hat der Bundesrat entschieden, die 750 Millionen Bundesratsreserve, die das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht, auch für die kantonalen Härtefallprogramme einzusetzen. Damit ergänzt er die ersten drei Mitteltranchen. Über die Aufteilung auf die Kantone will die Landesregierung aber erst später entscheiden.

Der anhaltende Teillockdown treibt die betroffenen Branchen zunehmend in die Verzweiflung. So hat beispielsweise Gastrosuisse am Dienstag in einem offenen Brief an den Bundesrat eine «sofortige, unkomplizierte und umfassende Ausfallentschädigung für den Lockdown» gefordert.