
Erneute Abstimmung zum Lidl-Verteilzentrum: Zwei Trümpfe in der Hand
«Ich bin nicht sicher, ob die Roggwiler ihren Entscheid zum Gugelmann-Areal ändern werden», sagt Hans-Ruedi Hottiger, Präsident des Regionalverbands zofingenregio, unter dessen Federführung die Gemeinden Rothrist, Murgenthal, Brittnau, Reiden, Pfaffnau und Roggliswil Einsprache gegen die Zonenplan- und Baurechtsänderung Brunnmatt im bernischen Roggwil erhoben haben. Diese Änderung hätte den Bau des grossen Lidl-Verteilzentrums auf dem Gugelmann-Areal ermöglicht. Das Zentrum hätte 250 neue Arbeitsplätze gebracht, aber auch täglich zusätzlich über 500 Lastwagen- und 400 Autofahrten. Die sechs einsprechenden Gemeinden in den Kantonen Aargau und Luzern liegen an den Autobahnauffahrten Rothrist und Reiden und hätten den Grossteil des zusätzlichen Verkehrs abbekommen. Darum haben sie sich gewehrt und vier Punkte kritisiert:
– Es wurde vor der Zonenplanänderung kein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt und dabei die angrenzenden Kantone angehört.
– Die Auswirkungen des Mehrverkehrs wurden nicht abgeklärt, das Bundesamt für Strassen ASTRA hat keine Einschätzung abgegeben.
– Das Verkehrsgutachten von Lidl beruht auf nicht aktuellen Zahlen.
– Obwohl das Gugelmann-Areal an einer Bahnlinie liegt, wurde das Verteilzentrum ohne Anbindung an die Bahn geplant.
Abstimmung muss wiederholt werden
In den Einspracheverhandlungen ist die Gemeinde Roggwil nicht auf die Anliegen der Gemeinden eingegangen. Das war nicht weiter tragisch, denn an der Gemeindeversammlung im August wurde die Zonenplan- und Baurechtsänderung Brunnmatt abgelehnt. Seit letzter Woche ist nun aber klar, dass diese Abstimmung unter anderem wegen Nichteinhaltung der Corona-Massnahmen ungültig ist. Die Abstimmung muss wiederholt werden.
Die Einsprachen sind auch weiterhin gültig
Die Gemeinden sähen der erneuten Abstimmung entspannt entgegen, sagt Hans-Ruedi Hottiger. «zofingenregio hat damit gerechnet, dass die Gemeindeversammlung die Änderungen annimmt, und war dann positiv überrascht, dass sie abgelehnt wurden.» Er ist überzeugt, dass sich an der Haltung der Roggwiler nichts ändern wird, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Abstimmung intensiver mit der Vorlage beschäftigen werden. Der zweite Trumpf in der Hand der sechs betroffenen Gemeinden in den Kantonen Luzern und Aargau ist die Tatsache, dass ihre Einsprachen noch immer hängig sind. Würden die Roggwiler an der erneut anberaumten Abstimmung zur Zonenplan- und Baureglementsänderung der Vorlage zustimmen, würden diese sogleich wieder aktiv werden und die nächste Instanz müsste darüber entscheiden. (lbr)