
Kanton Aargau verschärft Massnahmen weiter: Läden schliessen, Gruppen über 5 Personen verboten
Der Aargauer Regierungsrat hat aufgrund der kantonalen Coronavirus-Lage im Kanton Aargau beschlossen, auch die Einkaufsläden ab diesem Sonntag ab 24 Uhr zu schliessen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden (zum Beispiel Kioske, Tankstellenshops), die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen.
Ausgenommen sind zudem Lebensmittelmärkte im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen (Weihnachtsbaum-Verkäufe können durchgeführt werden; klassische Weihnachtsmärkte können nicht durchgeführt werden).
Weiter ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen und Hörgeräte), Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Reparatur- und Heimwerkergeschäfte, Blumenläden sowie Dienstleistungsanbieter wie Coiffeure, Physiotherapie-Praxen und so weiter.
Zulässig bleibt die Abholung bestellter Waren vor Ort.
Bei allen Ausnahmen gelten folgende Maximal-Öffnungszeiten: täglich von 6 bis 19 Uhr; am Sonntag sowie am 25. Dezember, 26. Dezember und 1. Januar ist zu schliessen.
Weitere zusätzliche kantonale Massnahmen
Der Regierungsrat hat in Ergänzung zu den vom Bundesrat festgelegten Regelungen und Verbote verschiedene Massnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen. So sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 5 Personen im Kanton Aargau verboten. Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs werden geschlossen.
Die Volksschulen seien kein bedeutsamer Treiber der Epidemie. «Sie nehmen den Unterricht nach den nun beginnenden Weihnachtsferien regulär am Montag, 4. Januar 2021 wieder auf. Alle bisherigen Schutz- und Hygienemassnahmen bleiben in Kraft», teilte der Regierungsrat am Freitagabend mit. So gilt für die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und Schüler an der Oberstufe weiterhin eine Maskentragpflicht.
Mittel- und Berufsfachschulen: Eine Woche Fernunterricht
Für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und Berufsfachschulen wird der Unterricht in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien bis am 8. Januar im Fernunterricht durchgeführt. «So kann verhindert werden, dass allfällige Ansteckungen über die Festtage in die Schulen getragen werden», teilte die Regierung weiter mit. Zudem trage diese Massnahme zur Reduktion der Mobilität im öffentlichen Raum bei. Ab Montag, 11. Januar, erfolgt der Unterricht wieder als Präsenzunterricht. Wichtigstes Ziel sei, dass die Jugendlichen ihr Semester und ihre Promotion regulär abschliessen können.
Bereits letzte Woche wurden mit der Branche eine Ausnahme für die Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales (BFGS) beschlossen. Dort wird die Fernunterrichtsphase auf drei Wochen, bis zum 22. Januar, erweitert, da die BFGS-Lernenden in ihrem Arbeitsumfeld teils täglich in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen kommen.
An den Sonderschulen und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen wird der Betrieb in der ersten Januarwoche nur reduziert wieder aufgenommen. Damit soll nach den Festtagen das Risiko für Ansteckungen insbesondere von Personen der Risikogruppe und des Personals gemindert werden, so dass der Betrieb besser sichergestellt werden kann. (pd)