Oltner Freiluftrestaurants dürfen bis 23 Uhr geöffnet bleiben

Gemäss Verordnung des Bundes über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie dürfen Restaurants derzeit generell bis 23 Uhr geöffnet sein. Da derzeit viele Restaurants ihre Gäste aber vermehrt im Aussenbereich bewirten, hat der Stadtrat von Olten jetzt beschlossen, dass ab sofort auch im Aussenbereich bis 23 Uhr statt wie üblich 22 Uhr geöffnet werden darf. «Der Entscheid fiel in Sinn der Unterstützung bereits bestehender, aber auch der Förderung allfälliger weiterer Aussenwirtschaften», hält der Stadtrat in einem Schreiben der Stadtkanzlei fest.

Diese Regelung betrifft die Zonen A und B des Plans über die maximalen Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften in Olten, dem sogenannten «Boulevardplan»; ausgenommen davon  ist aber die Zone C, wo Aussenwirtschaften, die sich weitgehend in Innenhofbereichen befinden, auch weiterhin um 19 Uhr geschlossen werden müssen.

Gültig bis zu Neuregelung oder Ende März

«Dieser Beschluss gilt bis zu einer Neuregelung der generellen Schliessungszeiten durch Bund oder Kanton, maximal bis Ende der Wintersaison Ende März», so die Medienmitteilung der Stadtkanzlei weiter. Gleichzeitig wartet einen weitere Liberalisierung: Zudem werden auf Gesuch Zeltdächer ohne Seitenwände innerhalb der genehmigten Aussenwirtschaften ermöglicht, sofern keine nachbarschaftlichen oder weitere  übergeordneten Interessen wie beispielsweise die städtische Weihnachtsbeleuchtung tangiert werden.

«Weitergehende Ausnahmen für Aussenwirtschaften sind mittels Einzelgesuchen bei der Abteilung Ordnung und Sicherheit im Stadthaus zu beantragen», wie die Stadtkanzlei Olten in ihrer Mitteilung schlieslich schreibt. (sko/otr)