Armee-Einsatz, Härtefälle, Hilfe für Selbständige und den Sport: Die Entscheide des Bundesrats auf einen Blick

Bundesrat schickt 2500 Armeeangehörige in den Kampf gegen Corona

Mehrere Kantone haben den Bund bereits um Unterstützung angefragt. Die Landesregierung hat nun beschlossen, die kantonalen Gesundheitswesen mit maximal 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen.

Sie sollen die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport unterstützen und kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und die Voraussetzungen für die Subsidiarität erfüllt sind. Dafür müssen die Kantone aber aufzeigen, dass ihre zivilen Mittel nicht ausreichen.

Der Beschluss gilt bis spätestens bis Ende März. Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauert, muss ihn das Parlament genehmigen. Der Bundesrat wird dazu eine Botschaft verabschieden.

Unternehmen dürfen hoffen: Härtefallregelung kommt am 1. Dezember

Der Bundesrat führt die Härtefallregelung für Corona gebeutelte Unternehmen bereits Anfang Dezember ein. Ursprünglich sollten die neuen Hilfen im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung erst Anfang Februar fliessen, woraufhin es von allen Seiten Kritik hagelte. Nun macht die Landesregierung vorwärts. Am Mittwoch hat sie die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung verabschiedet, wie es in einer Mitteilung des Finanzdepartements (EFD) heisst.

Mit der neuen Härtefallregelung soll besonders stark betroffenen Unternehmen finanziell geholfen werden. Eine Firma gilt demnach als Härtefall, wenn ihr Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Bund und Kantone sollen sich je zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Der Beitrag des Bundes hat der Bundesrat auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt.

Selbstständige und GmbH-Inhaber erhalten länger Erwerbsersatz

Der Bundesrat verlängert den Corona-Erwerbsersatz bis Ende Juni und weitet ihn aus. Wer eine hohe Umsatzeinbusse erleidet, soll ebenfalls Geld erhalten. Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um.

Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung seien stark von den Coronamassnahmen betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen, betont der Bundesrat. Ihr Anspruch auf Erwerbsersatz bleibt auch weiterhin bestehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September in Kraft und ist befristet bis Ende Juni, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen heisst.

Millionen für den Profi- und Breitensport

Für die Proficlubs stellt der Bundesrat 350 Millionen Franken an zinslosen Krediten zur Verfügung. Jeweils 175 Millionen entfallen dabei auf Eishockey und Fussball. «Diese Darlehen dienen ausschliesslich dazu, die Teilnahme der Klubs am Spielbetrieb sicherzustellen», heisst es in der Mitteilung. In den Genuss solcher Kredite sollen auch Vereine aus semiprofessionelle Mannschaftssportarten kommen. Dies sind Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball sowie Fussball und Eishockey der Frauen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der Klub in der jeweils höchsten Liga spielt.

Der Bundesrat hat dabei auch die Spielregeln für die Kredite ausgearbeitet. Gesamthaft können die Profimannschaften Kredite in der Höhe von bis zu 25 Prozent ihres Betriebsaufwands der Saison 2018/2019 beantragen. Zusätzlich müssen sie dafür Sicherheiten in der Höhe von 25 Prozent des Darlehens leisten. Konkretes Rechenbeispiel: Ein Fussballclub hatte in der Saison 18/19 einen Gesamtaufwand von 80 Millionen Franken. So kann er maximal einen Kredit in der Höhe von 20 Millionen Franken aufnehmen, muss aber 5 Millionen Franken als Sicherheit hinterlegen können.

Konkretisiert wurden auch die möglichen Lohneinbussen, wenn die Kredite nicht innert drei Jahren zurückgezahlt werden können. Schafft dies ein Verein nicht, so muss er die Löhne um «maximal einen Fünftel kürzen». Allerdings betrifft dies nur Löhne, die oberhalb des derzeitigen Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung liegen. Derzeit sind dies 148’000 Franken. Konkret müssten also vor allem Besserverdiener in den Mannschaften Lohneinbussen hinnehmen.

A-fonds-perdu-Beiträge gibt es für den Breitensport. Hier hat der Bundesrat am Mittwoch 150 Millionen Franken (50 Millionen für das laufenden Jahr, 100 Millionen für 2021) gesprochen.