Kriminalgericht Luzern: Pärchen hatte sich Einbrüche zum «Beruf» gemacht

Ein serbisches Paar, das 2017 in die Schweiz einreiste und in mehrere Häuser einstieg, ist vom Luzerner Kriminalgericht zu Freiheitsstrafen und Landesverweisen verurteilt worden. Der 36-Jährige und die 29-Jährige richteten bei ihren Taten Verwüstungen an und liessen allerlei mitgehen: von Kaffeekapseln über Wein bis hin zu Uhren, Geld und Goldbarren. 

Wie dem gestern publizierten Urteil des Kriminalgerichts zu entnehmen ist, liessen sie sich zwölf Diebstähle zu Schulden kommen, der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf insgesamt 83 084 Franken. Die Frau sahen die Richter als Haupttäterin. Sie soll jeweils Fenster und Türen aufgewuchtet haben. 

Berufsmässig bei den Einbrüchen vorgegangen

Ihr werden zehn vollendete und zwei versuchte Diebstähle in Obwalden, Luzern und weiteren Kantonen zur Last gelegt. Alle begangen zwischen September und November 2017. Die in Deutschland lebende Serbin ist einschlägig vorbestraft. Laut dem Gericht reiste die Frau mit dem Ziel in die Schweiz ein, hier Einbruchdiebstähle zu begehen. Sie habe diese nach der Art eines Berufs verübt, weshalb sie wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu verurteilen sei. Sie habe jeglichen Respekt vor dem Eigentum und der Privatsphäre anderer vermissen lassen.

Das Gericht setzte für die Frau eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten fest und sprach einen Landesverweis von acht Jahren aus. Die Beschuldigte meldete Berufung an. Das Urteil akzeptiert hat der 36-jährige Mittäter. Er hatte ausgesagt, zum Liebesurlaub mit seiner Freundin in die Schweiz eingereist zu sein. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben, es sprach auch ihn schuldig. Weil er aber an weniger Taten beteiligt gewesen sei, erhielt er eine bedingte Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der in Deutschland lebende Serbe wird für fünf Jahre des Landes verwiesen und im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. Beide Beschuldigten müssen je rund 20 000 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Zudem schulden sie Schadenersatz.