Aargauer Coop-Filialleiter verkaufte trotz Lockdown Papeterie- und Küchenartikel – und wird freigesprochen

Es könnte ein Präzedenzfall werden. Das sagte am Montag in Aarau Bezirksgerichtspräsidentin Karin von der Weid, nachdem sie den Beschuldigten freigesprochen hatte. Der Leiter einer Coop-Filiale in der Region hatte zugelassen, dass in seinem Laden unzulässige Waren verkauft wurden.

Polizei stellt Fehler fest

 

Von Anfang an: Rund zehn Arbeitstage waren vergangen, seit der Bundesrat die Notlage beschlossen hatte, als Ende März im Coop eine Polizeipatrouille auftauchte. Einen Monat später flatterte ein Strafbefehl in den Briefkasten des Filialleiters. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe (30 Tagessätze à 150 Franken) und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Grund: Zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle durften Läden ausschliesslich Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Dies auch, um keinen Vorteil gegenüber anderen zu haben, die schliessen mussten. In besagter Coop-Filiale waren aber gewisse unzulässige Gegenstände immer noch erhältlich. Konkret ging es um Papeterie- und Küchenartikel, die der Ladenchef erst nach der Polizeikontrolle abdeckte.

«Es gab keine Verwarnung»

 

Der Filialleiter erhob Einsprache gegen den Strafbefehl: «Was täglicher Bedarf ist, war nicht immer klar», sagte er vor Gericht. Eine Sortimentsliste habe es nicht gegeben: «Die Situation hat sich ständig verändert.» So waren Druckerpatronen und Pfannen in diesem Laden vorerst erhältlich. Doch auch Osterdekoration bot die Filiale im März trotz Covid-19-Verordnung zum Kauf an. Dies auf einer freien Ladenfläche – also nicht im ständigen Sortiment. «Diese Ware wird automatisch geliefert», sagte der Ladenchef. Drei Tage vor der Polizei habe der regionale Verkaufsleiter den Laden begutachtet. «Wegen der Ostersachen sollte ich auf weitere behördliche Weisungen warten», so der Beschuldigte. Vor den Weisungen aber kam die Anzeige. «Es gab keine Verwarnung. In dieser Situation völlig unverhältnismässig», sagte der Anwalt des Beschuldigten.

Der Coop-Filialleiter ist nicht der Einzige, der während des Lockdowns einen Strafbefehl wegen Verstössen gegen die Covid-19-Verordnung erhielt. Betroffen war etwa ein Blumen- und Dekoladen, wo Selbstbedienung angeboten worden war. Oder ein Coiffeur, der im Freien Haare geschnitten hatte. Während diese Beschuldigten die Strafbefehle akzeptierten, plädierte der Rechtsanwalt des Filialleiters auf Freispruch. Sein Mandant habe nicht vorsätzlich gehandelt. Die Gerichtspräsidentin sah dies genauso und sprach den Mann frei. Dieser war erleichtert: «Wir haben heute nur über Waren gesprochen. Mir waren die Menschen wichtiger. Ich habe in dieser Zeit alles getan, um meine Mitarbeiter zu schützen.» Seine Arbeitgeberin nimmt den noch nicht rechtskräftigen Entscheid «wohlwollend zur Kenntnis», so ein Coop-Sprecher auf Anfrage.