Wie geht Quarantäne für Kleinkinder?

Aufgrund der Covid-19 Pandemie wird vermehrt eine zehntägige Quarantäne für Menschen angeordnet, die mit positiv getesteten Personen in Kontakt waren. Diese Massnahme ist vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgeschrieben und gilt für die gesamte Bevölkerung. Dies sei aufgrund des derzeitigen Wissensstands grundsätzlich wichtig und richtig, schreibt Grossrätin Cécile Kohler (CVP) in einer Interpellation. 

Doch diese Anweisungen gelten auch für Kinder, wenn sie beispielsweise aufgrund einer Erkrankung ihrer Kindergartenlehrperson in Quarantäne müssen. Das heisst: Nur das Kind muss in Quarantäne, nicht aber seine Eltern oder Geschwister. So müsse beispielsweise ein fünfjähriges Kind während zehn Tagen mehrheitlich alleine in seinem Zimmer bleiben, dort essen und dürfe nur mit genügendem Abstand mit der Familie zusammen sein, schreibt Kohler. Die Kontaktpersonen seien zudem aufgefordert, Schutzmasken zu tragen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. 

Quarantäneregel für kleine Kinder kaum durchsetzbar 

Es werde kaum möglich sein, dass ein Kindergartenkind die Quarantäneregeln einhält und ebenso werde es «für die Eltern nur schwer möglich sein, ihr Kind genügend auf Abstand zu halten», ist Kohler überzeugt. Hinzu kommet, dass Kinder gemäss der UN-Kinderrechtskonvention sowohl ein Recht auf Partizipation, Bildung als auch auf Freizeit und Spiel haben. Kohler betont in ihrem Vorstoss: «Die UN-Kinderrechte verlieren ihre Gültigkeit nicht durch die Covid-Pandemie.» 

Für sie ist klar: «Es ist nicht im Sinn des Kindeswohls, wenn ein Kind ohne Krankheitssymptome während zehn Tagen ‹eingesperrt› ist und auch nicht in Begleitung eines Elternteils vor die Haustüre oder auf den Spielplatz darf.» Dies sollte erlaubt sein, aber natürlich ohne Kontakte mit anderen Personen. 

Deshalb richtet Kohler jetzt zahlreiche Fragen an die Regierung. So will sie wissen, wie der Ermessensspielraum bei der Anordnung von Quarantäne für Kinder von 0 – 6 Jahren im Aargau angewendet werde. Aber auch, innert welcher Frist das kantonale Contact-Tracing Center mit den Eltern Kontakt aufnehme und welche Unterstützung Eltern erhalten. Schliesslich fragt Kohler: «Wie werden die Kinderrechte und das Kindeswohl im Rahmen der Quarantäne gewährleistet?» 

Dreiwöchige Maskenpflicht an der Oberstufe Sins 

Derweil wurde gestern bekannt, dass der Kanton nach Coronafällen an der Oberstufe Sins auf dem ganzen Schulareal eine dreiwöchige Maskenpflicht einführt. Dies, weil sich die Ansteckungen der Infizierten nicht ausschliesslich auf das Schullager zurückführen lasse und auch das Schulgelände als wahrscheinlicher Ansteckungsort in Frage komme, so das Aargauer Gesundheitsdepartement. 

Bisher 28 positiv getestete Personen 

Bisher wurden 28 Personen positiv auf das Virus getestet, nachdem es zu ersten Ansteckungen nach einem Klassenlager gekommen war. In der Folge hat der Kanton eine zehntägige Quarantäne für 130 Schülerinnen und Schüler, über 10 Lehrpersonen sowie über 60 familiäre und ausserschulische Kontaktpersonen verhängt. 

Grundsätzlich gelten Kinder im Vor- oder Schulalter untereinander nicht als enger Kontakt, wenn keine Häufung von Fällen vorliegt. Diese Häufung sei an der Oberstufe Sins aber gegeben, deshalb hätten der Kantonsärztliche Dienst sowie das Contact Tracing Center Quarantänemassnahmen angeordnet, teilt der Kanton mit. Die Maskenpflicht in Sins gilt bis Sonntag, 4. Oktober, für alle Personen auf dem Schulareal. Schon an der Kanti Wettingen wurde nach Ansteckungen eine befristete Maskenpflicht eingeführt. Die Erfahrungen damit seien positiv, so Kantonsärztin Yvonne Hummel.