Zeitintensive Gemeindedemokratie

Gemeindeversammlungen, die das Quorum erreichen – von so vielen Stimmberechtigten besucht sind, dass gegen deren Beschlüsse kein Referendum ergriffen werden kann, sind rar. Am ehesten finden abschliessend beschlussfähige Gemeindeversammlungen in kleinsten und kleinen Gemeinden statt – und auch dort nur, wenn wichtige Traktanden anstehen. 

Um ein wichtiges Geschäft ging es letzte Woche in Roggwil. Die Frage lautete: Soll der Zonenplan im Gebiet Brunnmatt so abgeändert werden, dass Lidl auf dem ehemaligen Gugelmann-Areal ein Warenverteilzentrum der Superlative bauen kann? Rund 500 Personen besuchten die Versammlung, 238 stimmten für die Zonenplanänderung, 245 dagegen. 

Wurde das Quorum erreicht? Nach Aargauer Massstab nicht. Das spielt jedoch keine Rolle, weil Roggwil kein Referendum gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kennt. Im Kanton Bern ist es den Kommunen freigestellt, ob sie in ihrer Gemeindeverfassung ein Referendum vorsehen oder nicht. 

Was spricht für die Referendumsmöglichkeit (im Aargau für alle Gemeinden obligatorisch vorgeschrieben), was dagegen? Rolf Burger ist Politologe und war Gemeindepräsident in Bolligen. Über diese Gemeinde und deren Versammlungen hat er jahrelang Zahlen erhoben. So haben letztes Jahr nur 2,7 Prozent der Stimmberechtigten an der Budget-Gmeind teilgenommen. 

Für Burger keine Frage: «Mit so geringer Beteiligung sind Gemeindeversammlungen nicht repräsentativ.» Burger untermauert dies ebenfalls mit Zahlen. So macht der Frauenanteil im Schnitt von zehn Jahren nur einen Drittel aus. Das Durchschnittsalter sei kontinuierlich gestiegen – bei neun von zehn Versammlungen lag es nur einmal unter 60 Jahren. 

Krass untervertreten seien die 18- bis 19-Jährigen, aber auch 20- bis 39-Jährige, sagt Burger. Stark übervertreten hingegen Haus- und Wohnungseigentümer – etwas, was auch in Studien des Politologen Andreas Ladner zum Ausdruck kommt. 

Damit aktive Minderheiten nicht über passive Mehrheiten bestimmen können, sollten Entscheide von schlecht besuchten Gemeindeversammlungen generell via Referendum angefochten werden können, fordert Burger für seinen Heimatkanton Bern und dessen Gemeinden. Wir im Aargau kennen das fakultative Referendum auf Gemeindeebene. Dieses greift, wenn weniger als zehn Prozent der Stimmberechtigten an der Versammlung teilgenommen haben. Der einzelnen Gemeinde steht es frei, diesen Wert auf bis zu 25 Prozent anzuheben. Für das Referendum wiederum sind die Unterschriften von 10 Prozent der Stimmbürgerinnen und -bürger erforderlich. Eine in grossen Gemeinden zu hohe Hürde? Dies fand im Januar FDP-Kantonalpräsident Lukas Pfisterer. Auf Kantonsebene – gegen Beschlüsse des Grossen Rats gerichtet – entspricht die fix vorgegebene Zahl von 3000 Unterschriften weniger als einem Prozent der Stimmberechtigten. Eine Senkung auf Gemeindeebene? Dreht dies nicht den Spruch «les absents ont toujours tort» um? 

In einer empirischen Analyse zum Thema Gemeindeversammlung hat das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) festgestellt, dass, wer in einer Aargauer Gemeinde zwischen 2013 bis 2016 alle Gemeindeversammlungen besuchte, im Schnitt 13,5 Stunden hat aufwenden müssen – ohne Studium der Vorlagen oder den Besuch von Orientierungsveranstaltungen. Diese Arbeit sollte ihre Anerkennung weiterhin in Form der bisherigen Referendumshürden finden.