
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz: Wynentaler Tierhalterin wird für ihren Gruselzoo gebüsst
Nadine (Name geändert) kam nicht. Was die 46-Jährige sich dabei wohl gedacht hat? Da erhebt sie Einsprache gegen einen Strafbefehl, und wenn der Richter am Bezirksgericht Kulm, Christian Märki, darüber befinden will, ist sie nicht da. Umwege sind nicht verboten: Wer aber grundlos dem Aufgebot des Gerichts nicht Folge leistet, akzeptiert den Strafbefehl. So die Rechtslage: Was der Staatsanwalt beantragt hat, erwächst in Rechtskraft. Nadine hätte es günstiger haben können. Die Frau aus dem Wynental muss bezahlen, was im Strafbefehl steht: eine Busse von 2300 Franken, die Strafbefehlsgebühr von 800 Franken. Plus die Konsequenzen ihres Nichterscheinens, Gerichtsspesen: 150 Franken.
Kakadu ohne Gspänli, Geckos ohne UV-Lampe
Mit ihrer Absenz vergibt sie sich nicht nur die Chance, ihre Sicht der Dinge darzulegen; Nadine akzeptiert auch eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 170 Franken.
Nadine werden Verstösse gegen das Tierschutzgesetz angelastet, bis hin zur Tierquälerei, indem sie nötige Pflegehandlungen unterlassen hat. Was heisst das konkret? Der Gelbwangenkakadu «Chico» hatte bei der Kontrolle durch den kantonalen Veterinärdienst vor einem Jahr kein Gspänli, keine federnde Sitzgelegenheit, konnte nicht baden und lebte in einem dreckigen Gehege. Zwei Leopardgeckos hausten in einem viel zu kleinen Gehege ohne UV-Lampe; ein Tier litt unter massiven Häutungsproblemen an den Zehen. Gruselzoo? Farbmäuse ohne Nageobjekte, Körnerfutter und Klettermöglichkeiten. Eine Farbmaus mit neun Jungtieren vegetierte in einer Faunabox, die statt 0,18 bloss 0,074 Quadratmeter gross war.
Keine Versteckmöglichkeit für die Schildkröte
Wenig Grund zum Lachen hatten wohl auch sechs Lachtauben in einer viel zu kleinen Voliere ohne ausreichend Legenester und Nistmaterial. Je ein Nymphensittich, Singsittich und Zebrafink teilten «Chicos» Schicksal: keine Artgenossen. Auch andere Sittiche, Tauben und Hühner litten gemäss Strafbefehl unter unsauberen Gehegen und fehlender Infrastruktur wie Nist- und Sitzgelegenheiten.
Kaum glücklich wurden wohl auch die beiden Kaninchen ohne Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen, zwei Meerschweinchen ohne Nageobjekte und eine griechische Landschildkröte ohne Versteckmöglichkeit.
Sollte die Tierhalterin ihre Lektion nicht gelernt haben, droht ihr bei einer nächsten Visite, und die dürfte nicht auf sich warten lassen, mindestens die Fälligkeit der aufgeschobenen Geldstrafe, 40 mal 170 Franken. Macht 6800 Franken.