Mit Pyschotricks den Bürger erziehen: Aber darf der Bund einfach bestimmen was richtig und was falsch ist?

Andere Regierungen sind schon länger davon angetan, und jetzt ist man auch in Schweizer Amtsstuben auf den Geschmack gekommen: Bürgerinnen und Bürger sollen sanft in die Richtung eines «besseren» Verhaltens gestupst werden – Nudging nennen Verhaltensforscher diese Methode. Wir sollen uns gesünder ernähren. Fürs Alter vorsorgen. Strom sparen. Die Präventionsbeamten von Bundesrat Alain Berset tüfteln aus, wie sie sich Psychotricks aus der Verhaltensökonomie zu Nutze machen können.

Ist diese Methode nun eine gute Alternative zu immer mehr Vorschriften? Eine Art liberaler Paternalismus? Oder basiert sie auf einem einseitigen Menschenbild? Ist sie bevormundend, manipulativ sogar? Diese Debatte muss in der Schweizer Politik erst noch geführt werden. Wer Nudging pauschal in den Himmel lobt oder es als staatliche Gängelei verteufelt, macht es sich zu einfach.

Geklärt werden muss insbesondere die Frage, wie die Methode demokratisch legitimiert ist. Denn anders als Gesetze, bei denen jeder genau weiss, was erlaubt ist und was nicht, basiert Nudging nicht auf scharfen Normen. Ist es immer von rechtsetzenden Bestimmungen flankiert?

Zwar bleibt die persönliche Entscheidungsfreiheit vorderhand gewahrt. Der Staat verbietet nicht, er stupst nur. Doch er gibt die Richtung vor. Er bestimmt – vermeintlich im Interesse aller –, welches Verhalten falsch und zu korrigieren ist. Das ist heikel. Darum brauchen auch die Präventionsbeamten einen Stups: Transparenz, bitte!