
Freiämter Teenager tauschte Nacktfotos mit minderjährigen Mädchen
Er wirkte sehr unscheinbar und unauffällig. Wie der nette Nachbarsjunge von nebenan. Der 19-jährige Deutsche sass adrett im schicken Anzug gekleidet und mit edlen Schuhen vor dem Richtergremium des Bezirksgerichts Muri. Teenager Christopher (Name geändert) entsprach auf den ersten Blick nicht dem gängigen Klischee. Und doch musste er sich wegen mehrfacher Pornografie, mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind (teilweise Versuch) und wegen mehrfacher Gewaltdarstellungen vor der Justiz verantworten.
«Während der Untersuchung hatten Sie die Vorwürfe teilweise noch bestritten, jetzt wollen Sie reinen Tisch machen, richtig?», vergewisserte sich Gerichtspräsident Markus Koch der Ausgangslage.
Genau das wollte Christopher tun. Denn die Beweislage war erdrückend. Nach einem Hinweis des FBI aus den USA an die Bundeskriminalpolizei wurde beim jungen Mann am Wohnort im Bezirk Muri im März 2019 eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Dabei stellten die Ermittler ein iPhone 5s mit erschreckendem Inhalt sicher.
Die Auswertungen ergaben unter anderem, dass Christopher zwischen April 2018 und März 2019 an mindestens sechs Personen via WhatsApp 147 Dateien mit kinder- und tierpornografischen Inhalten versendet hatte und mindestens ein Kinderpornovideo auch via Instagram verbreitete.
Kontaktsuche mit Mädchen in Chats
Doch dabei blieb’s nicht. Der Beschuldigte suchte zwischen Mitte 2015 bis März 2019 auch den Kontakt mit Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren via Chats. Mindestens zwölf Mädchen forderte Christopher auf, ihm Nacktfotos zu schicken. Von einem Mädchen erhielt sie zugestellt. Im Gegenzug sendete er sechs Mädchen Fotos seines erigierten Penis. Dazu besass und verschickte er auch einige Dateien mit grausamen Gewaltdarstellungen an Menschen.
Vor Gericht zeigte sich der Teenager, der von seinem Vater begleitet wurde, reumütig. Seine Ausführungen gab er in leiser Aussprache von sich, mehrmals musste ihn Richter Koch auffordern, lauter zu sprechen. Die vergangenen Jahre waren für ihn nicht einfach. Momentan ist Christopher, der als Siebenjähriger in die Schweiz kam, ohne Job und Ausbildung und sitzt viel daheim. Eine Lehre fing er nach der Schulzeit zwar an, brach sie aber ab. Alle bisherigen Bewerbungen verliefen im Sand.
Richter Koch wollte wissen, wie er seine Zukunft sieht. «Mein Ziel ist, in der Schweiz einen Job zu finden und etwas aus mir zu machen», antwortete Christopher. Weil er in allen Anklagepunkten geständig war, wurde die Verhandlung im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft einigte sich mit der Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zu Gunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben wird. Das Gericht folgte dem Antrag einstimmig.
Freiheitsstrafe als Abschreckung
Christopher will sich der Therapie stellen. «Die Delikte waren schlimm, ich werde sie definitiv nie mehr machen. Ich möchte, dass es mit der Therapie ein gutes Ende nimmt. Ich möchte hier in der Schweiz bleiben», meinte er.
Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft beantragten die relativ hohe Freiheitsstrafe auch als abschreckende Wirkung. «Es soll ein Damoklesschwert über ihm sein, falls die Therapie nicht klappt», so der Staatsanwalt. Misslingt sie, muss Christopher die Freiheitsstrafe absitzen. Zugute kam ihm, dass er nie ein Mädchen angefasst hat und die Delikte virtuell begangen wurden. «Und sie passierten, als er noch jung war. Laut Gutachten besteht ein geringes Rückfallrisiko», so der Staatsanwalt.
Abschliessend sprach Richter Koch Christopher wegen seinen verwerflichen Taten nochmals ins Gewissen und mahnte: «Sie haben konkret Personen in sexuelle Handlungen verwickelt. Durch Leute wie Sie wird eine ganze Industrie am Leben gehalten und gefördert.»