
1000er-Grenze aufgehoben, Maskenpflicht im Flugzeug: Das hat der Bundesrat heute entschieden
Bundesrat lässt Grossanlässe ab Oktober wieder zu
(sda) In der Schweiz sind ab Oktober Grossanlässe mit mehr als tausend Menschen wieder erlaubt. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen.
Neben «strengen» Schutzmassnahmen müssen die Veranstalter vorgängig eine Bewilligung des jeweiligen Kantons einholen. Dazu will der Bund mit den Kantonen in den nächsten zwei Wochen einheitliche Kriterien erarbeiten. Betroffen sind Anlässe in den Bereichen Sport, Kultur und auch Religion.
Für eine Bewilligung müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage sowie ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Der Bundesrat will gemäss Mitteilung so sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Die Regierung sprach von einem «vorsichtigen Öffnungsschritt». Dieser war reihum von Sportvereinen und Kulturveranstaltern verlangt worden. Die Kantone hatten sich allerdings für eine Lockerung erst in ein paar Monaten ausgesprochen. (sda)
Bundesrat weitet Maskentragpflicht auf Flugzeuge aus
Die Swiss führte die Maskentragpflicht bereits im Juli ein. Nun folgt auch der Bundesrat. Wie er am Mittwoch mitteilt, müssen Reisende fortan in allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs eine Maske tragen — dies gilt für Züge, Strassenbahnen, Busse, Schiffe, Seilbahnen und neu auch für Flugzeuge. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig von der Fluggesellschaft. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder vor ihrem zwölften Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.
Weiter hält der Bundesrat fest, dass ab Samstag alle Personen von einer Quarantänepflicht ausgenommen seien, deren Tätigkeit zwingend notwendig sei für die Aufrechterhaltung der diplomatischen und konsularischen Beziehungen der Schweiz. (sku)
Änderung der Covid-19-Verordnung bei der Arbeitslosenversicherung
Wegen der Coronavirus-Pandemie steigen auch die Zahlen bei den Arbeitslosen. Die Kurzarbeit funktioniere zwar gut, der Druck auf den Arbeitsmarkt bleibe aber gross, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin an der Pressekonferenz. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Covid-19-Verordnung bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) auf nachfolgende Punkte reduziert:
– Die Verlängerung der Rahmenfristen von Versicherten um bis zu 6 Monate.
– Die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden mit einem Arbeitsausfall über 85 Prozent zwischen dem 1. März und dem 31. August 2020 im Rahmen der Kurzarbeit.
– Den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und -bildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind.
– Summarische Verfahren bei Kurzarbeit.
Diese Massnahmen erfordern, dass die Arbeitslosenversicherung mit 14,2 Milliarden Franken gestärkt wird. Das Parlament muss dies noch bewilligen. (kca)