Eine solche Panne – das geht gar nicht

Ob Einwohnerrat oder Gemeindeversammlung: Jedes Gremium, das sich vertieft mit wichtigen Dossiers befasst und dann Entscheide fällt, sieht sich dann und wann mit einem Referendum konfrontiert. Referenden sind Teil unserer direkten Demokratie. Jahr für Jahr stimmen wir kantonal und national über mehrere davon ab. Referenden sind ein Korrektiv, aber auch ein Ventil. 

Unschön und frustrierend wird es es, wenn gegen einen an der Urne gefällten Referendumsentscheid eine Einzelperson eine anonyme und nicht begründete Beschwerde führen kann. Da müssten wir über die Bücher gehen – Namen und eventuell zehn Mitunterzeichnende verlangen. 

Was aber ganz und gar nicht geht, ist, dass das Aargauer Verwaltungsgericht einem Beschwerdeführer in einer Volksabstimmungssache eine falsche Rechtsauskunft gibt. So etwas ist unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats nicht würdig.