
EVP-Grossrat Urs Plüss hat Fragen zum «Notbedarf»
Wie berechnet sich das betreibungsrechtliche Existenzminimum – der sogenannte «Notbedarf»? Auf Basis einer langen Liste, die einen Grundbedarf von 1200 Franken im Monat für einen alleinstehenden Schuldner vorsieht, den effektiven Mietzins anrechnet, wie auch Krankenkassenbeiträge, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung oder Fahrten zum Arbeitsplatz. Was nicht enthalten ist, sind zu bezahlende Steuern.
Man gerät hier in eine Abwärtsspirale
Daran stösst sich der Zofinger EVP-Grossrat Urs Plüss: «Wenn die nächste Steuerrechnung fällig wird, dann resultiert oft eine neue Betreibung. Eine Spirale, aus der man nur noch schwerlich herauskommt.»
Plüss sagt, dass oft einst relativ wohlhabende Leute betroffen seien, «die 80 000 und mehr Franken verdient haben.» Die seien beispielsweise nach einer Scheidung oder einem Jobverlust zu Schuldnern geworden – «erst unbezahlte Rechnungen, dann Betreibungen, anschliessende Pfändungen und somit auf dem Existenzminimum angelangt».
Speziell findet Plüss, dass diese Berechnungsmethode keine Anwendung auf Ausländerinnen und Ausländer findet, die quellenbesteuert werden.
Quellenbesteuert heisst, die Arbeitgeberin zieht den mutmasslichen Steuerbetrag direkt vom Lohn ab und überweist diesen an die Staatskasse. Hier ist ein Nettolohn nach Steuern Basis für das Existenzminimum – wer quellenbesteuert ist, schuldet dem Staat nichts. Wie viele Quellenbesteuerte gibt es? Das weiss Christian Glur, Leiter Finanzen der Stadt Zofingen: «Die Zahl bewegt sich im einstelligen Prozentbereich.»
Dennoch: Der Fakt einer Ungleichbehandlung im Betreibungsfall steht im Raum – und Urs Plüss stellt dem Regierungsrat verschiedene Fragen. Neben jener nach der Ungleichbehandlung hat er diese: «Wie viele Personen erhalten aufgrund der fehlenden Berücksichtigung der Steuern neue Betreibungen?»