14 von 16 Punkten auf der Corona-Risikoskala: Der Bundesrat wusste, wie gefährlich Clubs und Bars sind

Das Coronavirus meldet sich zurück – und es fühlt sich im Nachtleben besonders wohl: Ein Superspreader in einem Zürcher Nachtclub steckte fünf Personen an, 300 mussten in Quarantäne. In einer Bar im aargauischen Spreitenbach haben sich gar 20 Menschen angesteckt. Auch in Graubünden wurde ein Virus-Hotspot entdeckt: Junge Männer machten Party in Belgrad (Serbien) und kehrten infiziert zurück.

Dem Bundesrat, der Clubs und Diskotheken per 6. Juni die Wiedereröffnung erlaubte, war das erhöhte Infektionsrisiko im Nachtleben bekannt. Dies zeigt eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellte Tabelle vom April. Ein Bürger hatte mit Hilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Herausgabe des Dokuments mit dem Titel «Qualitative und quantitative Beurteilung Lockerungsmassnahmen» erzwungen und dieses auf Twitter publik gemacht.

Nur Prostitution und Escort-Services gleich gefährlich

Das Ansteckungsrisiko in Bars und Diskotheken? «Hoch.» Die Möglichkeit, zusätzliche Schutzmassnahmen einzuführen? «Schwierig.» Die Möglichkeit, diese Massnahmen einzuhalten? «Gering.» Distanzregeln und Schutzmassnahmen fürs Personal? «Nicht anwendbar.» Die Beurteilung einer Arbeitsgruppe der Coronataskforce fällt eindeutig aus. Das Dokument ordnet das Risiko von möglichen Lockerungsschritten einem Farbschema zu – gestützt auf einer Skala, die von vier Punkten (geringes Risiko) bis zu 16 Punkten (hohes Risiko) reicht. Bars, Diskotheken, Nacht- und Erotikclubs erreichen einen Wert von 14 Punkten. Warnstufe rot. Einen gleich hohen Wert erzielte nur noch der Bereich Prostitution und Escort-Services.

Die Tabelle diente dem Innendepartement von Alain Berset als Grundlage für ein Aussprachepapier zuhanden des Gesamtbundesrats, wie das BAG auf Anfrage schreibt. Gestützt auf dieses Aussprachepapier diskutierte die Landesregierung an ihrer Sitzung vom 16. April dann die Etappierung der Lockerungsschritte. Zur Frage, weshalb der Bundesrat trotz des bekannten hohen Infektionsrisikos die Wiedereröffnung von Clubs und Bars gestattete, äussert sich das BAG knapp: «Diese Kriterien stellen die epidemiologische Beurteilung dar und berücksichtigen Faktoren wie gesellschaftliche Akzeptanz oder wirtschaftliche Folgen nicht.»

Epidemiologe Mathias Egger, Leiter der wissenschaftlichen Coronataskforce, zeigte sich in den Tamedia-Zeitungen kritisch: «Es ist kein Geheimnis, dass der Bundesrat beim letzten Öffnungsschritt teilweise eine andere Strategie verfolgt hat als von uns empfohlen.» Das treffe insbesondere auf die Diskotheken sowie die Frage der Grenzöffnungen zu.

Berset sagte gestern an einer Medienkonferenz, man wisse nur, ob eine Öffnung funktioniere, wenn man sie testet. Der Bundesrat habe die Anzahl Clubbesucher auf 300 Leute begrenzt und auf eine Registrierung gepocht. «Wir haben mit der Annahme gearbeitet, dass die Listen stimmen», so Berset.

Falsche E-Mail-Adressen auf den Besucherlisten

Er spielte damit auf den Zürcher Flamingo-Fall an. Bei der Registrierung wurden zahlreiche falsche E-Mail-Adressen angegeben, was das Contact-Tracing schwierig macht. Berset sprach von einem Vollzugsproblem, stellte aber auch klar, dass die Kantone zahlreiche Handlungsmöglichkeiten hätten. Etwa Betriebsschliessungen, die Reduktion der erlaubten Besucherzahl oder der Öffnungszeiten bis hin zur Einführung einer ID-Pflicht, damit sich die Qualität der Kontaktdaten verbessert.

Berset machte aber auch klar, wer in der Pflicht steht: Die Kantone! Denn es gilt nicht mehr die ausserordentliche, sondern «nur» noch die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz. Damit geht eine Verschiebung der Kompetenzen einher. Der Bundesrat hat die Grundsätze festgelegt. Es gelten weiterhin Hygiene- und Distanzregeln. Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen Kontaktlisten geführt werden, damit das Contact-Tracing möglich ist, also das Rückverfolgen von Ansteckungsketten. Die Umsetzung obliegt den Kantonen.

Lukas Engelberger, Basler Regierungsrat und Präsident der Kantonalen Gesundheitsdirektoren, sagte in Bezug auf die Clubs, dass man bislang auf Kooperation statt polizeiliche Massnahmen gesetzt habe. Das könne sich ändern, sollte das Erfassen der Kontaktdaten nicht ernst genommen werden.

Auch die Maskenpflicht bleibt Sache der Kantone

Berset hatte sich gestern mit Vertretern der Kantone getroffen, um organisatorische Fragen zu klären. Weil die Zahl der positiv getesteten Fälle in den letzten Tagen wieder angestiegen ist (gestern wurden 35 Neuinfektionen gemeldet), diskutieren sie aber auch eine nationale Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr – bislang gilt nur eine Empfehlung. Auch bei den Masken verwies Berset auf die Kantone. Wobei er im ÖV kein grosses Problem sieht – im Gegensatz zu den Clubs und den Grenzöffnungen. Beim ÖV ortet Berset Handlungsbedarf allenfalls in den Städten und Agglomerationen.

Engelberger sieht die Situation kritischer: «Die Maskenempfehlung wird zu wenig befolgt.» Die Kantone können eine Pflicht anordnen, dieser Schritt werde nun geprüft. «Danach wird man sehen, ob es eine nationale Maskenpflicht braucht.» Engelberger geht davon aus, dass SBB und Postauto schnell nachziehen werden, wenn die ersten Kantone die Masken für obligatorisch erklären.

Das Treffen wurde angesichts der Fallzahlen zum «Krisengipfel» stilisiert. Berset machte alles, um diesen Eindruck zu verhindern und auf die Kompetenzen der Kantone zu verweisen. Engelberger wiederum nutzte die Gelegenheit, um allfällige Zweifel an den Fähigkeiten der Kantone zu zerstreuen: «Ich bin kein Surfer, mein Ziel ist es, die zweite Welle zu vermeiden.»