
Wie lange gilt die 2-Meter-Regel noch? Mit der Antwort des Bundesrates ist Binder überhaupt nicht zufrieden
Der Bundesrat beantwortete im Nationalrat am Montag aktuelle Fragen, etliche zum Thema Corona. In einer dieser Fragen verwies Marianne Binder (CVP) auf die 2-Meter-Abstandsregel zum Schutz vor Corona. Sie bewirkt unter anderem, so Binder zur AZ, «dass den gastronomischen Betrieben mit dem 2-Meter-Tischabstand durchschnittlich 38 Prozent der üblichen Sitzplatzkapazitäten für einen rentablen Betrieb fehlen, und mit jeder Woche als direkte Folge der Tisch-Mindestabstände 200 Millionen Franken Umsatz verloren gehen». Binder verweist auch darauf, dass in Deutschland ein 1,5-Meter-Abstand verlangt wird, in Österreich ein Meter: «Die Logik dieser Unterschiedlichkeit erschliesst sich mir nicht.» Sie wollte wissen, wie schnell der Bundesrat gedenke, kleinere Abstände zuzulassen.
Da die Fragerin nicht im Saal sei, werde diese Frage nicht beantwortet, verkündete gestern Ratspräsidentin Isabelle Moret zum Schrecken von Marianne Binder. Binder war sehr wohl im Saal, aber grad nicht am Sitzplatz. Sie eilte danach nach vorn, um das Missverständnis aufzuklären. Wie die AZ weiss, wäre die bundesrätliche Antwort dieselbe gewesen, die ihr Ratskollege Peter Keller (SVP) zur Abstandsregel erhielt. Da bekräftigte Bundesrat Alain Berset, die Distanz- und Hygienemassnahmen seien zentrale Elemente gegen das neue Coronavirus. Falls Abstandsregeln begründbar nicht eingehalten werden können, zum Beispiel in Bergbahnen, seien andere Schutzmassnahmen wie Hygienemasken oder Stellwände möglich. Der Bundesrat werde sich per Ende Juni im Rahmen der weiteren Massnahmenlockerungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Verhaltensregeln zur Bekämpfung des neuen Coronavirus äussern, sagte Berset weiter.
Mit dieser Antwort ist Binder überhaupt nicht zufrieden. Der Bundesrat wolle den Abstand offenkundig nicht senken, schliesst sie aus Bersets Erläuterungen. Sie bereitet jetzt für die nächste Fragestunde gleich drei Anschlussfragen vor. In einer davon will sie wissen, wie der Bundesrat «die Ungleichbehandlung des Gastgewerbes gegenüber anderen Branchen begründet»? Stehapéros seien nur in Restaurants verboten, die Sperrstunde gelte nur in Restaurations- und Barbetrieben sowie Discos, aber etwa nicht für Casinos, der 2-Meter-Abstand müsse nur in der Restauration strikt eingehalten werden, während demonstriert werden kann und auch im öffentlichen Verkehr andere Abstände gelten.