
Wegen Corona-Massnahmen: Schon 67 Strafbefehle im Aargau gegen Beizer, Coiffeure und Prostituierte
Am frühen Abend des 2. April hat eine Angestellte eines Brautmodegeschäfts einer Gemeinde im östlichen Aargau vier Personen bedient. Was unter normalen Umständen kein Problem wäre, war es dieses Jahr. Der Bundesrat hatte am 16. März wegen der Coronapandemie die Notlage ausgerufen. Kleider- und Blumenläden, Märkte, Restaurants und Bars, Coiffeursalons, Kosmetikstudios oder Erotikbetriebe mussten schliessen. Auch das Brautmodegeschäft hätte am 2. April zu sein müssen. War es aber nicht. Die Inhaberin hatte angeordnet, dass trotz Notlage bestellte Kleider im Laden abgeholt und Masse genommen wurden. Ihr Verstoss gegen die bundesrätliche Covid-19-Verordnung 2 blieb nicht unbemerkt. Die Frau wurde von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und 300 Franken Busse verurteilt. Ausserdem muss sie die Strafbefehlsgebühr von 800 Franken zahlen.
Die Inhaberin des Brautmodegeschäfts ist nicht die einzige. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat bisher 25 Strafbefehle wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung erlassen (Stand Mittwoch). Neun davon sind bereits rechtskräftig, weshalb die AZ sie einsehen konnte.
1130 Franken wegen Haarschnitt im Freien
In einer Gemeinde im westlichen Aargau hat eine Patrouille der Kapo am 2. April festgestellt, dass ein Selbstbedienungsladen für Blumen und Dekorationsartikel trotz Verbot geöffnet war. Das kostet die Frau 2020 Franken. In Wettingen hat ein Mann vor seinem Restaurant einen Stehtisch sowie Gläser für seine Kunden zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft schickte eine Rechnung über 1100 Franken. In Etzgen traf die Polizei an einem Freitagmittag auf verschiedene Personen, die in einem Bistro zusammensassen, assen und tranken, obwohl es verboten war. Der Inhaber muss 1530 Franken bezahlen. In Unterkulm haben an einem Samstag nach Mitternacht neun Personen in einem Lokal Karten gespielt, geraucht und getrunken. Der Beschuldigte war bereits vorbestraft, weshalb er zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Sein Verstoss gegen die Covid-Verordnung kostet ihn 3775 Franken.
Bei der Militärschiessanlage «Krähtal» in Riniken hat ein junger Coiffeur im Freien vier Kunden die Haare geschnitten. Die Kapo hat vor Ort ein Coiffeur-Set und entsprechendes Equipment des Beschuldigten festgestellt. Die abgeschnittenen Haare seien beim Eintreffen der Patrouille bereits weggewischt worden, heisst es im Strafbefehl. Der Verstoss gegen das Verbot kostet den Mann 1130 Franken.
Verdeckte Fahnder kommen Prostituierten auf die Schliche
Gleich drei von neun rechtskräftigen Strafbefehlen betreffen Prostituierte. Eine Frau hat in einem Zimmer eines kürzlich geschlossenen Hotels in Suhr trotz Verbots mindestens sechs Freier bedient und einen Umsatz von 900 Franken erwirtschaftet. Die Erwerbstätigkeit erfolgte ohne Bewilligung. Die Frau muss 1100 Franken bezahlen.
Auf zwei weitere Prostituierte, die in Villmergen Freier empfangen haben, wurde die Polizei aufmerksam, weil die Frauen auf einschlägig bekannten Internetseiten ein Inserat geschaltet haben. «Mittels einer verdeckten Fahndung konnten die Beschuldigten leicht bekleidet am Tatort angehalten werden», heisst es im Strafbefehl. Eine der beiden Frauen gab an, sie sei der Arbeit im Erotikgewerbe aus Geldnot nachgegangen, um die Rückreise nach Spanien antreten zu können. Die Frauen kostet der Verstoss gegen die Covid-Verordnung je 1121.50 Franken.
24 Verstösse gegen das Epidemiengesetz
Bereits rechtskräftig sind auch zwei Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft. Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal hatte am 5. April zwei Personen angezeigt, die in einem Privatauto eine Lernfahrt absolvierten. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall jedoch keinen Strafbefehl ausgestellt. Sie kam zum Schluss, dass das Verhalten der beiden nicht strafbar war. Es liege auch kein Verstoss gegen Abstandsvorschriften vor, da diese nur im öffentlichen Raum gelten. Das Innere eines privaten Autos sei – auch wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen bewegt werde – kein öffentlicher Raum.
Spezielle Regeln galten wegen der Corona-Pandemie auch für Schul-, Sport- und Freizeitanlagen. Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr war es verboten, sich dort aufzuhalten. Auch an diese Verfügung der Kantonsärztin haben sich nicht alle Aargauerinnen und Aargauer gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat wegen Übertretungen des Epidemiengesetzes 42 Strafbefehle erlassen (Stand Mittwoch). 24 davon sind rechtskräftig. Die vorwiegend jungen Beschuldigten kassierten alle eine Busse von 100 Franken. In einem Fall war die Busse mit 150 Franken etwas höher, weil die Polizei den 23-jährigen Mann innerhalb von wenigen Tagen in Reinach gleich zweimal auf Schulhausplätzen erwischt hatte. Viel empfindlicher als die Busse ist in allen Fällen die Strafbefehlsgebühr von 300 Franken, welche die Beschuldigten zusätzlich berappen müssen.
21 Verfahren bei Jugendanwaltschaft
Gegen die Verfügung der Kantonsärztin haben auch einige Jugendliche verstossen. Bei der Aargauer Jugendanwaltschaft seien insgesamt 21 Verfahren eröffnet worden, sagt Hans Melliger, der Leiter der Jugendanwaltschaft, auf Anfrage. Sechs Verfahren sind noch hängig. Zehn Verfahren wurden mit einer Busse abgehandelt. In der Regel mussten die Jugendlichen 60 Franken Busse und 40 Franken Gebühren bezahlen. Fünf Verfahren wurden mit einem Verweis plus Gebühren von 40 Franken geahndet. «Dies hauptsächlich darum, weil im Jugendstrafrecht gegen unter 16-Jährige gar keine Bussen ausgesprochen werden können», sagt Hans Melliger.
Sowohl bei den Widerhandlungen gegen die Covid-Verordnung als auch bei den Übertretungen des Epidemiengesetzes haben nicht alle Beschuldigten den Strafbefehl akzeptiert. Elf haben Einsprache erhoben. Mit diesen Fällen werden sich die Gerichte befassen müssen. Ein erster Prozess hat gestern vor dem Bezirksgericht Aarau stattgefunden.
Polizei hat 2500 Corona-Bussen verteilt
Verstösse gegen die Covid-19-Verordnung haben nicht in jedem Fall einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zur Folge. Viele Verstösse – etwa solche gegen das Verbot von Menschenansammlungen mit mehr als fünf Personen – wurden mit einer Busse von 100 Franken bestraft.
Insgesamt sind in den Monaten März bis Mai durch die Kantonspolizei Aargau und die Regionalpolizeien etwa 2500 Ordnungsbussen verteilt worden, heisst es auf Anfrage bei der Kantonspolizei Aargau. «Der Grossteil der Ordnungsbussen wurde wegen Verstössen bei Menschenansammlungen an beliebten Treffpunkten ausgestellt», sagt Kapo-Sprecherin Aline Rey. Meistens seien grössere Gruppen von jungen Erwachsenen betroffen gewesen, welche sich trotz vorgängiger Verwarnungen nicht an die Vorgaben gehalten hätten. «Mehrere Unbelehrbare mussten im Laufe der vergangenen Wochen auch mehrfach gebüsst werden», so die Kapo-Sprecherin.
Weitaus seltener hat die Kantonspolizei Verstösse im Zusammenhang mit Grenzübertritten Deutschland-Schweiz festgestellt. Laut Aline Rey verzeichnet die Kantonspolizei nur wenige Dutzend Fälle. Die Kapo-Sprecherin betont, die Polizei im Kanton Aargau habe beabsichtigt, die Covid-19-Verordnung mit viel Augenmass umzusetzen. «Die Polizistinnen und Polizisten haben vorab vor allem auf Sensibilisierung, Ermahnung und Verwarnungen gesetzt.» (nla)