Prozess wegen übler Nachrede: Andreas Glarner verliert auch vor Obergericht

Es waren drastische Worte, die der Wettinger Reto Spörli am 23. Mai 2017 in seine Computertastatur tippte: «dummer Mensch», «infantiler Dummschwätzer» und «ganz übler, verlogener Profiteur». Gerichtet waren sie an SVP-Nationalrat Andreas Glarner, geäussert wurden sie auf der Facebook-Seite von Jonas Fricker, dem damaligen Nationalrat der Grünen. In der Gruppendiskussion ging es anfangs um Transparenz, um die Offenlegung von Mandaten. Bald aber eskalierte es, und Spörli klickte auf «Senden». Glarner klagte gegen Spörli wegen übler Nachrede.

Die Staatsanwaltschaft schickte Spörli einen Strafbefehl – der erhob Einspruch. Im Dezember 2018 landete der Fall vor den Bezirksrichtern in Baden. Diese sprachen Spörli von Schuld und Strafe frei. Weil Andreas Glarner das Urteil weiterzog, fand der Streit am Dienstag seine Fortsetzung vor dem Aargauer Obergericht.

Und dieses Mal war auch Glarner zugegen; vor rund einem Jahr hatte er sich wegen der Sessionssitzung noch dispensieren lassen. Nur, etwas sagen durfte Glarner nicht. Der Sachverhalt sei fast schon vollständig, sagten die Richter, und lehnten seine Befragung ab.

Zu Wort kam dafür der Beschuldigte, der ohne Anwalt erschien. Er habe für Jonas Fricker Partei ergreifen wollen, erklärte Spörli. Glarner habe falsche Dinge behauptet und bewusst provoziert. Die Debatte habe sich aufgeschaukelt, weil Glarner persönlich geworden sei. «Und dann ist halt mir der Kragen geplatzt», meinte Spörli schulterzuckend.

Roland Märki, Glarners Verteidiger, sah das natürlich anders. Von wegen aufgeschaukelt: «Spörli hatte es seit langer Zeit darauf abgesehen, Herrn Glarner in sozialen Netzwerken abzupassen», sagte Märki. Spörli habe Glarner online aufgelauert, um ihn bei erster sich bietender Gelegenheit in der Öffentlichkeit herabzusetzen. «Koste es, was es wolle». Am 23. Mai 2017 habe Spörli diese Chance schliesslich ergriffen.

«Mit dieser Kombination kannst du nur verlieren»

Die Politik des SVP-Mannes sei da schon längst nicht mehr zentral gewesen: «Spörli wollte ganz direkt den Menschen Andreas Glarner runtermachen», sagte Märki. In der Folge würdigte der Anwalt besonders den «ganz üblen, verlogenen Profiteur». Damit rücke Spörli Glarner in Richtung Korruption und unterstelle ihm, dass er sich sponsern liesse. «Die Aussagen sind auch daher besonders infam, weil Herr Glarner bekanntermassen eben gerade nicht in die eigene Tasche wirtschaftet.»

Märkis Plädoyer war lang. Man merkte, dass er versuchte, an diesem Tag für zwei zu sprechen. Doch es half nichts: Das Obergericht lehnte Andreas Glarners Berufung ab. Kein Zweifel: Spörlis Worte seien sehr hart an der Grenze und «alles andere als schmeichelhaft», sagte der Oberrichter. «Aber der Kontext im Gruppenchat war eindeutig politisch.» Die freie Meinungsäusserung sei daher höher zu gewichten.

Nach dem Prozess redete Glarner dann doch noch – und zweifelte gleich mal die Unabhängigkeit des Gerichts an: «Zwei SP- und ein GLP-Richter, da kannst du nur verlieren.» Dass er sich Spörlis Vorwürfe gefallen lassen müsse, obwohl er nachweislich auf Transparenz poche, sei nicht fair, fand Glarner. Ob er das Urteil weiterziehen wird, liess er offen.