
Grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen genehmigt Spitalgesetz-Revision
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Revision des Spitalgesetzes mit den vier dringendsten Änderungen. Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen befürwortet die Aufhebung der Spitalsteuer und die kostenneutrale Überführung in den maximalen Kantonssteuerfuss im Steuergesetz.
Die Vorteile der intermediären Versorgung in der Psychiatrie wurden allseits anerkannt. Ein Diskussionspunkt ist, dass die Spitäler diese intermediären ambulanten Leistungen nicht kostendeckend erbringen.
Es wurde diskutiert, ob die gesetzliche Regelung auf weitere nicht kostendeckende Angebote ausgeweitet werden und die anfallenden Kosten vom Kanton übernommen werden müssen. Die Kommission hiess die neue gesetzliche Regelung einstimmig gut. Ein Antrag auf Streichung der gemeinwirtschaftlichen Kosten im Revisionsentwurf des Spitalgesetzes erfolgte.
Eine Mehrheit der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen stellte sich aber gegen diesen Antrag. Sie stimmte dafür der gesetzlichen Grundlage der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und deren Finanzierung zu.
Die Streichung der Pilotnorm fand keine Mehrheit. Alternativ sollen sich die Krankenversicherungen an den Kosten der Pilotprojekte beteiligen. Der regierungsrätliche Antrag findet bei der Mehrheit der Fachkommission Unterstützung.
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen empfiehlt dem Grossen Rat, die Gesetzesänderungen mehrheitlich anzunehmen. Der Grosse Rat wird über die Vorlage im kommenden Dezember beraten. (mma)