Nutzung bestimmt das Risikopotenzial

Hänge mit einer Gefährlichkeit, wie jener in Sisikon – wo des öftern Steinschlag die Axenstrasse blockiert – kennt der Aargau glücklicherweise nicht. Dennoch: Steinschlag und Rutschungen sind auch im Mittelland ein nicht zu vernachlässigendes Problem. In der Region Zofingen kam es nach dem Starkregen vom 8. Juli 2017 zu mehreren Hangrutschungen – speziell betroffen die Gemeinde Bottenwil. Aber auch ohne Jahrhundert-Regen rutscht da und dort ein Hang. So in Vordemwald, wo die Rümlisbergstrasse bedroht ist. Für die Hangsanierung musste die Gemeindeversammlung im Juni 270 000 Franken bewilligen.

Wo lauern die Gefahren für Siedlung und Infrastruktur?

Wo lauern die Gefahren? Eine Frage, die sich Planer und Politiker bei der Weiterentwicklung Siedlungs- und Infrastruktur stellen müssen. Schaut man sich die Grundsätze des Aargauer Richtplans an, dann hat dieser Antworten liefern – Gefahrengebiete auszuscheiden. Dafür ist ein Ereigniskataster geschaffen worden, der mit Hochdruck komplettiert wird. Als erstes erfasst wurden die Schadensgebiete vom 8. Juli 2017. Gleichzeitig befassen sich die Fachleute – wie Peter Jordan vom Ingenieurunternehmen Gruner Böhringer AG ausführt – mit Ereignissen ab 1990. Ein Zeithorizont von 30 Jahren sei bewusst gewählt worden. «Einerseits, weil sich in diesem Zeitraum – verursacht durch Frost, Schneeschmelze, Sturm, Starkregen und Trockenheit – verschiedene Ereignisse zugetragen haben. Zum anderen 30 Jahre, weil kaum schriftliche Unterlagen existieren» – die Fachleute auf Aussagen von Zeitzeugen, welche damals in verantwortlichen Positionen waren, angewiesen sind.

Auch Zeitungsartikel zu «historischen» Naturereignissen seien ausgewertet worden. Diese nennen zwar exakte Daten, liefern oft aber nur vage Angaben zur exakten Lokalität der Ereignisse. Bei der genaueren Ortung seien Luftbilder, die im Abstand einiger Jahre angefertigt wurden, eine wertvolle Hilfe.

Zeitliche und räumlich präzise Daten zu liefern, ist ein zentrales Ziel des Katasters, auf dem anschliessend eine Gefahrenkarte basieren wird. Diese und weitere Überlegungen sollen in der Raumplanung gewährleisten, dass in Gefahrengebieten das Risiko nicht durch neue Bauten und Anlagen zusätzlich erhöht wird. «Nicht nur die Gefährdung eines Ortes, sondern vor allem seine Nutzung bestimmt das Risiko – je nach Art der Nutzung steigt oder sinkt das Schadenpotenzial».

Das ist ein neuer Ansatz. Bislang begegnet die Raumplanung den Naturgefahren mit einem gefahrenbasierten Beurteilung. Ob und welche Schutzmassnahmen nötig sind, leitete sich dabei aus der Gefahrenstufe in einem Gebiet ab – mit dem Fokus auf Parzellen mit einer erheblichen Gefährdung. Häufig liegen die grössten Risiken aber nicht hier, sondern in Gebieten mit einer geringen Gefährdung, wie das Beispiel Bottenwil eindrücklich aufzeigt.