Hunde ertränkt – milderes Urteil für Tierquälerin

Ein Mann hat im September 2016 zwei Rehpinscher bei Aarburg in der Aare ertränkt. Er band die Tiere mit den Leinen an ein vier Kilogramm schweres Stahlrohr und fixierte das Ganze mit Kabelbindern. Anschliessend warf er sie nacheinander in die Aare, wo sie ertranken. Ein Spaziergänger fand sie sechs Tage nach der Tat.

Neben dem Mann musste sich letztes Jahr auch dessen Frau vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Sie soll ihn angestiftet haben, die Tiere zu entsorgen, weil sie ihren Geruch und ihr Gebell nicht mehr ertragen konnte. Das Bezirksgericht verurteilte die Frau wegen Anstiftung zur Tierquälerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Weil sie in der Befragung ihren Bruder zu Unrecht beschuldigt hatte, etwas mit dem Tod der Hunde zu tun zu haben, kassierte sie zudem eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken.

Dieses Urteil zog die Frau ans Obergericht weiter. Dieses verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 1500 Franken. Das geht aus dem schriftlichen Urteil hervor. Die Oberrichter argumentieren, nicht nur eine Freiheitsstrafe scheine geeignet, die Frau von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Deshalb sei für diejenigen Straftaten, für die eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, eine Geldstrafe auszusprechen.

In seinem Urteil weist das Obergericht darauf hin, dass der Beschuldigten mehrere andere Varianten zur Verfügung gestanden hätten, um die Hunde «loszuwerden». So hätte sie diese zum Beispiel in ein Tierheim bringen können. «Mit den verschiedenen legalen Lösungsvarianten hat sie sich aber offenbar nicht hinreichend befasst», schreibt das Gericht. Dass sie «lediglich» Anstifterin und nicht ausführende Täterin gewesen sei, wirke sich nicht verschuldensmindernd aus. Im Gegenteil: Sie habe die «dreckige Arbeit ihren Ehemann machen lassen», halten die Oberrichter fest. Zu ihren Gunsten könne nur berücksichtigt werden, dass sie mit der Situation überfordert war und es ihr wohl lieber gewesen wäre, wenn der Ehemann die Hunde nicht durch Ertränken beiseitegeschafft hätte.