
Zusätzlich fünf Millionen: An der Pensenerhöhung für Schulleiter störte sich nur die SVP
Seit der Einführung der geleiteten Schulen ab dem Jahr 2003 hat die Arbeitsbelastung der Schulleitenden stetig zugenommen. Eine Arbeitsplatzanalyse hat 2016 ergeben, dass Schulleitende im Durchschnitt 10 Prozent Überzeit leisten müssen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Mit der Vorlage über die Aufstockung der Pensen um 10 Prozent möchte der Regierungsrat die Belastung für Schulleitende reduzieren, was allerdings Kanton und Gemeinden pro Jahr total 4,76 Millionen Franken kosten wird. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Pensen war im Grossen Rat unbestritten. So gab es denn auch kaum Kritik an der regierungsrätlichen Vorlage.
Tanja Primault-Suter, Präsidentin der Bildungskommission, erklärte, dass die Vorlage eine gewichtige Änderung gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung aufweise: Ursprünglich war vorgesehen, dass die Gemeinden den Mehraufwand gänzlich übernehmen sollten. Nachdem dieser Verteilschlüssel heftig kritisiert worden war, werde nun der gleiche Verteilschlüssel wie bei den Lohnkosten der Lehrpersonen angewandt: Vom jährlichen Mehraufwand von 4,76 Millionen Franken übernimmt der Kanton 65 Prozent (3,1 Millionen Franken) und den Gemeinden bleiben 35 Prozent (1,67 Millionen). Mit 10 gegen 5 Stimmen unterstützte die Bildungskommission die Vorlage.
Die Vorlage sei sachgerecht, sagte Bruno Gretener als Sprecher der FDP-Fraktion. Auch das neue Berechnungsmodell sei sinnvoll, weil es den tatsächlichen Arbeitsaufwand der Schulleitungen besser abbilde. Eine zusätzliche Erhöhung über die beantragten 10 Prozent hinaus werde die FDP hingegen ablehnen, sagte Gretener. Die FDP wünsche aber eine vertiefte Analyse nach einer allfälligen Abschaffung der Schulpflege unter Einbezug der Schulsekretariate.
«Die Erhöhung der Pensen ist angemessen und war längst fällig», erklärte Alfons Kaufmann im Namen der CVP. Eine hohe Bildungsqualität bedinge genügend Ressourcen für die Schulleitungen.
Kleine Schulen geraten eher in Schwierigkeiten
Anders sah es die SVP. Fraktionssprecher Martin Lerch (EDU) sagte, es sei nicht klar, warum die Erhöhung auf den 1. August 2021 in Kraft treten solle. Das gehe überdurchschnittlich schnell, fand der ehemalige Schulpflegepräsident. Schulleitende sollten sich besser organisieren, mehr delegieren. Zum jetzigen Zeitpunkt lehne die SVP, zu der die beiden EDU-Grossräte gehören, die Vorlage ab.
Ruth Müri (Grüne) zweifelte, ob die Aufstockung um 10 Prozent ausreichend sei, angesichts der vielen neuen Aufgaben, welche auf die Schulleitungen zukommen. Das neue Berechnungsmodell sei fair; die Grünen würden zustimmen.
Zustimmung meldete auch Maya Bally für die Fraktion der EVP-BDP. Bally hatte bereits 2014 ein Postulat zum Thema eingereicht und zeigte sich zufrieden, dass die Pensenerhöhung nun stattfinde. Allerdings sei nicht ganz klar, ob die Berechnung für kleine Schulen vollständig fair sei – sie sei jedoch besser als die frühere Variante, sagte Bally. Bei einer Abschaffung der Schulpflege müsste man eine weitere Erhöhung der Schulleitungspensen diskutieren. Auch Colette Basler (SP) wies darauf hin, dass rund ein Drittel aller Schulen im Aargau keine Entlastung erhalten werden; vor allem Kleinstschulen würden aber durch die neuen Führungsstrukturen aber massiv belastet. Es sei wichtig, gute Arbeitsbedingungen für Schulleitende zu schaffen, da es schwierig sei, neue Schulleiter zu finden. Nachdem auch die GLP sich für die Vorlage ausgesprochen hatte, konnte Bildungsdirektor Alex Hürzeler der Abstimmung entspannt entgegensehen. Mit 87 Ja- gegen 40 Nein-Stimmen beschloss der Grosse Rat die Aufstockung der Pensen für Schulleitende.
Mit Windeln im Kindergarten – muss das sein?
Viel Verständnis fand Maya Meier (SVP) für ihren Vorstoss. Sie setzte sich ein für eine Verschiebung des Stichtages für den Kindergarteneintritt und begründete ihr Anliegen am Beispiel ihrer Tochter: Diese hat am 27. Juli Geburtstag, Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten ist der 1. August. So musste das Kind im Alter von vier Jahren und ein paar Tagen in den Kindergarten. «Wenn die Eltern da nicht rechtzeitig ein Verschiebungsgesuch stellen, gerät ein Kind schon mit vier Jahren in die schulische Mühle, auch wenn es dazu noch gar nicht in der Lage ist», sagte Meier. Deshalb forderte sie die Verschiebung des Stichtages um drei Monate, verbunden mit einer Flexibilisierung in der Anwendung. Christine Keller Sallenbach (FDP) sagte, der Zeitpunkt für die Einschulung – in den meisten Kantonen gilt der 31. Juli als Stichtag – könne nie allen Kindern gerecht werden. Diesen Zeitpunkt einfach wieder zu verschieben, würde nichts bringen, weil die Kinder in ihrer Entwicklung sehr unterschiedlich seien.
Tanja Primault-Suter (SVP) ist selber Lehrerin. Sie bestätigte, dass viele Kinder mit vier Jahren noch nicht reif für den Kindergarten seien. Eine Verschiebung des Stichtages um drei Monate sei politisch keine grosse Sache, würde aber vielen Eltern helfen.