Drohender Konkurs: Eigentümerin von Schloss Böttstein reicht Beschwerde ein – Hotel weiter offen

Pearl Anthony Lauper, 53, die Eigentümerin von Schloss Böttstein, wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die Konkurseröffnung. Sie hat beim zuständigen Zürcher Obergericht eine Beschwerde eingereicht, wie das Gericht der AZ bestätigt. Die Beschwerde ging am Freitag ein. Am Dienstag war die Frist abgelaufen. Massgebend ist allerdings der Poststempel. Ist die Beschwerde also fristgerecht eingetroffen? «Dazu können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft geben», sagt Fabienne Bittel, Sprecherin des Obergerichts. Sie verweist auf das laufende Verfahren. 

Das Gericht hat eine aufschiebende Wirkung des Konkurses verfügt und das Konkursamt Thalwil zurückgepfiffen. «Wir sind damit nicht mehr zuständig», sagt Christoph Rengel als zuständiger Notar und Konkursverwalter. Lauper hat in ihrer Beschwerde offenbar ein Konzept zur Schuldensanierung vorgelegt, welches das Gericht überzeugt hat. Sie kann nun den Betrieb des Hotels weiterführen, und zwar wieder ohne Aufsicht des Konkursamtes. Ihre Konten sind auch nicht mehr gesperrt. «Die Konkurseröffnung kann somit ein Weckruf für Frau Lauper gewesen sein», konstatiert Rengel. «Nun muss sie aufräumen, damit das Gericht den Konkurs definitiv aufhebt.» 

Offene Rechnungen

Das Gericht wird die Schloss-Eigentümerin wahrscheinlich in einer nächsten Verfügung anweisen, welche Schulden sie bis wann wird begleichen müssen. Hierbei muss sich das Gericht nicht nur auf jene einzelne Schuld beschränken, die durch eine Betreibung die Konkurseröffnung auslöste. Gemäss Informationen der AZ waren diverse Gläubiger auf die Begleichung iher Forderungen. So steht Lauper etwa bei der Elektra Böttstein wegen nicht beglichener Rechnungen in fünfstelliger Höhe in der Kreide.

 
 

Das Einzelgericht Horgen, in deren Zuständigkeitsgebiet Laupers Wohnsitz Kilchberg ZH liegt, hatte den Privatkonkurs eröffnet. Vom nach wie vor drohenden Konkurs ist auch ihre Einzelunternehmung zu Schloss Böttstein betroffen. Gemäss Rengel liegt keine Überschuldung, sondern ein Liquiditätsengpass vor. Das Konkursamt geht davon aus, dass Lauper ihre Verbindlichkeiten dank ihrer Vermögenswerte decken kann. Ein Grossteil davon ist in Immobilien angelegt. Durch einen Teilverkauf könnte sie die nötige Liquidität herstellen. Auf eine Anfrage der AZ hat Lauper nicht reagiert.