Abbruchentscheid sollte vors Volk

Das baufällige grüne Haus aus dem 17. Jahrhundert im Aarburger Landhausquartier an der Aare gehört zu den kommunalen Kulturobjekten, die geschützt sind. Es müsste also renoviert werden. Das will Immobilien-Unternehmer Stefan Steiner aber nicht mehr. Er beantragt den Abbruch und will einen Neubau hinstellen. Den Gemeinderat hat er schon auf seiner Seite. Dieser hat vor einem Jahr eine Ausnahmebewilligung für einen Abbruch in Aussicht gestellt, obwohl ein Gutachten zum Schluss kommt, dass man das Haus mit dem nötigen Kapitalaufwand sanieren könnte. Offensichtlich stellt der Gemeinderat die Aussicht, mit neuen Wohnungen an bester Lage gute Steuerzahler nach Aarburg zu locken, über den Kulturschutz. Er ist bereit, ein Stück Geschichte zu opfern, damit ein paar Leute in moderne Wohnungen statt in einen sanft renovierten Altbau ziehen können. Damit tut sich der Gemeinderat einen Bärendienst. Denn sonst pocht er darauf, dass Aarburg sein Potenzial als eines der schönsten Schweizer Städtchen besser ausschöpfen sollte. Der ursprüngliche Plan, Alt und Neu zu kombinieren, ist bestechend. Steiners schöne Villa am Fluss und ein renoviertes Landhaus ergäben eine architektonische Augenweide. Der Neubau wird diesem Anspruch nicht gerecht. Nun sollte der Gemeinderat über die Bücher, den Abbruch nicht bewilligen und von Steiner einen Sanierungsvorschlag einfordern. Beharrt dieser aber auf einem Abbruch, sollte der Gemeinderat diesen Entscheid nicht alleine fällen, sondern vor die Gemeindeversammlung bringen. Denn diese wäre eigentlich zuständig, ein Gebäude aus der Liste der Kulturobjekte zu streichen.

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