
Vordemwald soll eine ländliche Gemeinde bleiben
Die Gemeinde Vordemwald revidiert ihre Ortsplanung. Ziel dabei ist die Zentrumsentwicklung: Vordemwald soll einen lebendigen Dorfkern erhalten. Die Entwürfe zur Gesamtrevision lagen vom 30. August bis zum 11. September öffentlich auf. 18 Einsprachen sind dabei eingegangen. Die Kerngruppe Nutzungsplanung hat die Anliegen inzwischen gesichtet und bereits allfällige Änderungen besprochen. Der Gemeinderat führt nun Einigungsgespräche mit den Einwendern durch. Ein Viertel der Einsprachen dreht sich um die Kernzone 1, ein Viertel um die Kernzone 2 und der Rest betrifft allgemeine und private Anliegen. Der Gemeinderat hoffte, dass möglichst wenig Einsprachen eintreffen. «Wir sind aber auch froh, dass die Einsprecher diese Chance wahrnehmen. Dies gibt uns noch allfällige Impulse zu Themen, denen wir im Planungsprozess eventuell zu wenig Beachtung geschenkt haben», sagt der zuständige Gemeinderat Markus Schneitter. Idealerweise wären die Anliegen aber schon bei der öffentlichen Mitwirkung im Herbst 2017 eingereicht worden.
Es herrsche offenbar die Meinung vor, dass sich das Dorf durch die Revision stark verändern wird. Dies sei aber nicht der Fall. Veränderungen wird es zwar künftig geben – trotzdem behalte Vordemwald dabei seinen Charakter als ländliche Gemeinde. Der Gemeinderat habe bei wichtigen Entwicklungsgebieten zudem die Möglichkeit, Einfluss auf künftige Bauvorhaben zu nehmen. «Mit dem Abschluss der örtlichen Raumplanung stehen der Behörde mehr Instrumente zur Verfügung, um dem Dorf Sorge zu tragen, als vor der Revision.» Mitspracherecht hat der Gemeinderat zum Beispiel in den Kernzonen 1 und 2, die das Gemeindeareal, den Bereich der ehemaligen Säge und die Langenthalerstrasse betreffen. Mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung will die Gemeinde eine Verdichtung nach innen erreichen, wie es der kantonale Richtplan und das Raumplanungsgesetz vorsehen. Der Kanton möchte damit der bisher grosszügigen Nutzung von Bauland einen Riegel schieben.
Muss die aufgelegene Revision der Nutzungsplanung aufgrund der Einsprachen angepasst werden, gelangen die Änderungen nochmals zur Vorprüfung an den Kanton. «Genehmigt dieser die Anpassungen, werden diese noch einmal öffentlich aufgelegt. Danach sind wir bereit, die ganze Raumplanung an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Souverän genehmigen zu lassen», sagt Markus Schneitter. Diese könnte frühestens im nächsten Mai stattfinden. Nach einer 30-tägigen Referendumsfrist müssen die Dokumente noch vom Regierungsrat abgesegnet werden. Die örtliche Raumplanung sollte dann spätestens auf den 1. Januar 2020 rechtskräftig werden. «Dieses Datum wäre doch eine schöne Dekoration auf den Titelseiten der künftigen Regelwerke.»