Das Wahlrecht ist kein «Papiertiger»

Nächsten Sonntag stimmen wir im Aargau über fünf Vorlagen ab. Während die drei eidgenössischen Geschäfte und die kantonale Initiative «Für euse Wald» mediale Wellen werfen, fristet eine Änderung der Kantonsverfassung ein Mauerblümchendasein. Zu Unrecht. Sie ist bedeutend – sie soll den Auslandschweizerinnen und -schweizern das Ständeratswahlrecht bringen.

Um was geht es? Seit 1974 besitzen Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht bei Wahlen und Volksabstimmungen auf nationaler Ebene. Damals allerdings mussten sie für dessen Ausübung in die Schweiz reisen – seit 1992 ist auch die briefliche Wahl möglich und 142000 Auslandschweizerinnen und -schweizer nahmen an den Nationalratswahlen 2015 teil. Was sie im Aargau nicht durften, war die zwei Ständeratsmitglieder wählen, was sich nun ändern soll.

Dafür treten die politischen Parteien – die SVP und die EDU ausgeklammert – geschlossen ein. Sie sehen Nationalund Ständeratswahlen als Einheit. Ist dem so? Wir wählen im Majorzverfahren Leute, welche im Ständerat speziell auch die Interessen des Kantons zu verN treten haben. Die Nähe zum Kanton Aargau und zur Bevölkerung ist wichtig. Wer den Kanton Aargau im Ständerat vertreten will, soll mit den Gegebenheiten und Sachverhalten im Kanton vertraut sein. Daher müsste eine Person, welche sich in den Ständerat wählen lassen will, Wohnsitz im Kanton haben. Selbst Befürworter der Vorlage gehen davon aus, dass kaum je ein Auslandschweizer zum Aargauer Standesvertreter gewählt wird. Somit wäre dieser Teil der Vorlage ein reiner Papiertiger.

Und das passive Wahlrecht? Sollen Leute, die im Ausland ihr Glück gefunden haben, per Wahlzettel über die Ausgestaltung unseres Lebensraums mitentscheiden? Im Fokus stehen da nicht jene, die im Dienst einer Schweizer Firma einige Monate oder Jahre im Ausland tätig sind. Es geht um Schweizerinnen und Schweizer, die noch nie in der Schweiz waren, keine unserer Amtssprachen wirklich beherrschen. Selbst deren Kinder können über die Schweiz mitbestimmen. Im Land lebende Ausländer – unabhängig davon, ob man ihnen das Stimmrecht erteilen will – sind oft besser informiert.

Bei vielen Auslandschweizern haben wir es mit Doppelbürger zu tun, die von ihrem Zwitterstatus massiv profitieren. So kann ein junger Mann mit zwei Pässen in der Regel frei wählen, in welchem Land er seine militärischen Pflichten mit dem geringsten Aufwand erfüllen kann. Von Ausnahmen abgesehen, wird da Lustwandeln bei eitel Sonnenschein gewählt – und das Studium ohne Unterbrechung absolviert. Keinen Militärdienst zu leisten, ist Spitzensportlern wichtig, um ihre Karriere störungsfrei durchziehen und ihre Millionensaläre kassieren zu können. Auch Roger Federer ist Doppelbürger (Südafrika) – aber kein Drückeberger, sondern militärdienstuntauglich.

Erstaunlich ruhig in der Doppelbürgerdebatte rund um die Fussball-EM blieb die SVP. Deren Strategen sind Profis und setzen – den Aargauer Ständerat ausgeklammert – auf die Stimmkraft der Auslandschweizer. 2011 war es, als die SVP mit Auslandschweizer-Listen ein neues Wählerpotenzial erschloss. Gemessen an den Wertvorstellungen der Mutterpartei agierte die SVP International in den «neuen Märkten» fast frivol: Mit einem Parteiprogramm in Englisch gewann sie in Grossbritannien und auch in Übersee Stimmen