
Luzern zählt 2017 über 20’000 Kurzzeit-Arbeiter aus EU und EFTA
Die Zahl der Meldungen jener Personen, die maximal 90 Tage in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten können, ist um über zehn Prozent auf 20’527 Personen gestiegen, wie aus dem Bericht „Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2017“ hervorgeht, der am Dienstag publiziert wurde. Hintergrund dieser Entwicklung ist laut der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) der gute Konjunkturverlauf verbunden mit steigender Erwerbstätigkeit insbesondere im Baugewerbe. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen zeige Wirkung.
So wurden in dem Zusammenhang über 2000 Personen im Kanton Luzern kontrolliert. Bei 210 Verstössen gegen die Meldepflicht kam es zu Sanktionen, 17 Mal waren die Löhne zu tief. Ein Lohndumping stellte die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA), die den Arbeitsmarkt beobachtet, aber nicht fest. Hoch war dagegen die Zahl der Hinweise auf vermutete Verstösse wegen Schwarzarbeit. 590 Fälle mit insgesamt 954 beteiligten Personen wurden der wira gemeldet. 644 Personen wurden kontrolliert. Bis zum Jahresende lagen 201 rechtskräftige Sanktionsentscheide vor.
Gering war das Ausmass von Scheinselbstständigkeit. 19 von 186 kontrollierten Personen wurden für dieses Vergehen bestraft. Scheinselbstständig ist, wer als selbstständiger Unternehmer auftritt, seine Anstellung bei einem Unternehmen jedoch verschweigt, um Auflagen in Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht zu umgehen.