Dem digitalen Wandel folgen

Vor einem digitalen Graben warnt Guido Roos, Präsident des Regionalen Entwicklungsträgers Region Luzern West und Kantonsrat (wir berichteten). Seine Petition haben über 60 Kantonsräte unterschrieben – die Parlamentarier fordern eine kantonale Breitbandstrategie und eine flächendeckende Rate von 10 Megabit pro Sekunde beim Download. Ein Luxusproblem? Nein. Denn es geht hier nicht nur ums Surfen von Privatpersonen im Internet, um das Anschauen von Filmen bei Anbietern wie Netflix oder ähnliche Nutzungen, sondern auch um die Konkurrenzfähigkeit von Gewerbetreibenden. Aber dazu später mehr.

Das Anliegen von Guido Roos und seinen Mitstreitern zielt in die richtige Richtung. Luzern muss sich überlegen, wie man auch abgelegene Gebiete im Kantonsgebiet konkurrenzfähig hält und dazu gehört eine gute Breitbandversorgung. Wenn die Vermutung von Guido Roos richtig ist, dass womöglich Tausende von einer ungenügenden Breitbandversorgung betroffen sind, muss dies den Kanton interessieren. Die Antworten des Luzerner Regierungsrates von 2016 auf eine ähnliche Anfrage von Guido Roos lässt vermuten, dass der Kanton damals noch die Thematik unterschätzt hat. Die Mindestbandbreite ermögliche die problemlose Nutzung der Grundversorgungsdienste, so der Regierungsrat damals, und eine Erhöhung bringe keinen spürbaren Mehrwert – mit Verlaub: Eine solche Stellungnahme mutet etwas realitätsfremd an. Der Regierungsart sah damals keinen Handlungsbedarf. Dieses Mal könnte sich das aber ändern: Roos’ Begehren wird über die Parteigrenzen hinweg, von links nach rechts, unterstützt. Denn der digitale Wandel lässt sich nicht mehr aufhalten. Man muss ihm folgen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Analoge Angebote sind out. War vor vielen Jahrzehnten ein Telefonanschluss der Schritt in die Zukunft, so ist dies nun eine genügende Breitbandversorgung. Die Feststellung des Regierungsrates auf die Anfrage Roos im 2016, es sei Sache der Haushaltungen, eine den Mindestanforderungen genügende Versorgung einzufordern, mutet nicht gerade solidarisch an.

Meiner Meinung nach hinkt aber schon die landesweite Vorgabe hinterher: Die minimale Übertragungsrate für einen Internetzugang wurde in der neuen Grundversorgungskonzession der Swisscom bei lediglich 3 Megabit pro Sekunde beim Download und 0,3 Megabit beim Upload festgelegt. Das ist eindeutig zu tief. Klar, an vielen Orten entsprechen die Übertragungsraten den derzeitigen Bedürfnissen und sind sogar manchmal viel höher. Das kann man auch gut auf dem Schweizer Breitbandatlas nachprüfen. Und im europaweiten Vergleich kann sich die Breitbandversorgung der Schweiz auch sehen lassen: Die durchschnittliche Übertragungsrate wurde Ende 2016 mit 22,8 Mb/s nur von Norwegen und Schweden übertroffen. Aber ein Stadt–Land-Graben ist in der Schweiz dennoch nicht wegzudiskutieren: Die ganz hohen Übertragungsraten finden sich in erster Linie in urbanen Gebieten– im Kanton Luzern natürlich in der Agglomeration und der Kantonshauptstadt – sowie entlang von Hauptverbindungsachsen. Das hat seine Gründe: Entsprechende Infrastruktur auch in entlegensten Gebieten zu realisieren, bedingt hohe Investitionen. Bei der Diskussion zu einer Motion des Graubündner Nationalrates Martin Candinas hatte Bundesrätin Doris Leuthard ausgeführt, dass nur schon die Erhöhung der Datenraten von zwei auf drei Megabit pro Sekunde die Swisscom einen höheren zweistelligen Millionenbetrag koste. Auf gute Übertragungsraten sind wie bereits erwähnt auch Gewerbetreibende angewiesen. Die Datenmengen, die digital versandt werden, sind riesig. Das Komprimieren, das heisst Verkleinern von Daten, macht nicht in jedem Fall Sinn. Darum nochmals: Eine gute Breitbandversorgung ist heute ganz einfach notwendig.