Wohnungsinitiative: «Die Volksinitiative ist unklar definiert und ein untaugliches Mittel.»

Abstimmung am 4. März Die Volksinitiative «Zahlbares Wohnen für alle» der SP verlangt eine stärkere staatliche Förderung von günstigem Wohnraum. Kantonale Liegenschaften sollen an Gemeinden oder gemeinnützige Bauträger verkauft und den Gemeinden soll ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Zur Finanzierung der Wohnbauförderung sollen jährlich 11 Millionen Franken in einen Fonds einbezahlt werden. (SK)

Die Volksinitiative «Zahlbares Wohnen für alle» kommt zum falschen Zeitpunkt, sie ist unklar definiert und ein untaugliches Mittel.

Der tiefe Leerwohnungsbestand hat sich entschärft. Dies zeigen auch die Statistiken. So viele freie Wohnungen wie jetzt hatte es im Kanton Luzern seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Letztes Jahr waren 2178 Wohnungen unbesetzt. Hier besteht kein Handlungsbedarf.

Die Mietzinsentwicklung hat sich zudem in den letzten Jahren entschärft. Die Nachfrage und das Angebot regulieren die Preise. Die Angebotsmieten liegen klar tiefer als noch vor Jahren. Die Initiative geht weder den Ursachen auf den Grund noch löst sie bestehende Probleme. Sie würde bei einer Annahme ziemlich wirkungslos verpuffen, denn erstens hat der Kanton fast keine Grundstücke, zweitens ist die Wohnbauförderung Sache der Gemeinden, und drittens ist der vorgeschlagene Fonds weder sinnvoll noch nötig. Der Kanton soll einen Fonds äufnen, der sich aus jährlichen Einlagen von 0,1 Prozent der GVL-Summe der kantonalen Grundstücke finanziert. Dies würde einer Summe von 11 Millionen Franken entsprechen. Dieses Geld ist dann fest gebunden. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Vorlagen (Schuldenbremse) gar nicht möglich, da dieser Betrag im Staatsbudget zusätzlich eingespart werden müsste.

Es hilft nichts, wenn der Kanton generell seine Grundstücke den Gemeinden abgibt, sondern es braucht bedürfnisgerechte Massnahmen. Wohnbaugenossenschaften sind sinnvolle und geeignete Organisationen, welche bezahlbares Wohnen in durchmischten Quartieren ermöglichen.

Die Abgabe von geeignetem Bauland durch Gemeinden oder den Kanton an Wohnbaugenossenschaften ist mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen ohne weiteres möglich. Da brauchen wir keine neuen Gesetze und keine «Handschellen», welche guten Lösungen möglicherweise gar im Weg stehen. Wohnbaugenossenschaften sind auf kommunaler Ebene aktiv. Die Volksinitiative «Zahlbares Wohnen für alle» soll klar abgelehnt werden. Einmal gilt es Wünschbares von Machbarem zu unterscheiden, zuerst müsste das Geld für solche Projekte vorhanden sein.