
Ist Cannabis-«Kiffen» ein freiheitliches Recht?
Die Stadt Bern wollte ein Forschungsprojekt durchführen, in dessen Rahmen Apotheken der Verkauf von Cannabis erlaubt worden wäre. Mit der Studie – welche der Schweizerische Nationalfonds (SNF) mit 720000Franken unterstützen wollte – sollten Erkenntnisse über das Konsum- und Kaufverhalten, den Schwarzmarkt und das gesundheitliche Befinden der Probanden gewonnen werden. Im November legte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sein Veto ein und stoppte das Pilotprojekt. Der Grund: Das geltende Betäubungsmittelgesetz verbietet den Konsum von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken und damit auch einen solchen Versuch. Einzig für limitierte medizinische Anwendungen können Anbau, Herstellung und Inverkehrbringen von Cannabis ausnahmsweise bewilligt werden.
Der Entscheid des BAG birgt eine wichtige Grundsatzfrage: Bremst unsere aktuelle Gesetzgebung – und damit die Schweizer Politik – wissenschaftliche Versuche? Auf der anderen Seite: Was ist das Ziel der Studie? Nicht ganz von der Hand zu weisen ist ein Schritt hin zur Hanf-Freigabe. Ein durch den Nationalfonds unterstützter Feldversuch hätte dem Cannabiskonsum sicherlich zu weiterer Akzeptanz verholfen.
Noch ist nicht aller Tage ist Abend. Letzte Woche ist das Stadt-Berner Ansinnen im Bundesparlament auf grosses Wohlwollen gestossen. Vertreter von SP, Grünen, Grünliberalen und der FDP weibelten für das Pilotprojekt, das mit einem «Experimentierartikel» im Betäubungsmittelgesetz sein rechtliches Fundament bekommen soll. Für eine solche Ausnahmeklausel gaben 101 der 200 Nationalratsmitglieder ihre Unterschrift.
Im 46-köpfigen Ständerat hat der Solothurner Sozialdemokrat Roberto Zanetti sogar 26 Unterschriften gesammelt. Es sei nun endlich Zeit, zu handeln, fand die Zürcher FDP-Nationalrätin Regine Sauter. «Eine Lösung für den künftigen Umgang mit Cannabis ist wichtig und dringend.» Wirklich?
Tabak-Rauchen birgt immense gesundheitliche Risiken. Das ist anerkannt und unbestritten – was europaweit zu einem rigorosen Schutz der Nichtraucher und Präventionsmassnahmen wie Altersbeschränkungen für den Tabakkauf und hohen Abgaben auf Zigaretten und andere Tabakprodukte geführt hat. In der Schweiz steht eine weitere Verschärfungswelle an, indem die Bundesbahnen – nach dem Vorbild der Flughäfen – rauchfreie Bahnhöfe anstreben. Vor diesem Hintergrund müsste eine Cannabis-Legalisierung eigentlich quer in der politischen Landschaft stehen.
Auf der anderen Seite: Verbote sind für jeden freiheitsliebenden Menschen Unworte. Sie darf es, aus einem liberalen Blickwinkel gesehen, nur dort geben, wo das Tun des Einzelnen die Freiheit oder Sicherheit eines anderen gefährdet. Paradebeispiele sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, das Strassenverkehrsrecht oder der Nichtraucherschutz. Ökonomisch, mit Blick auf die Gesundheitskosten, macht es Sinn, den Raucher möglichst von seiner Zigarette fernzuhalten, den Alkohol- und Zuckerkonsum wie auch Fettleibigkeit zu minimieren, körperliche Bewegung zu fördern. Aber: Dick zu sein, ist ein freiheitliches Recht.
In den USA zwang eine Volksmehrheit 1917 allen Amerikanerinnen und Amerikanern ein an den Islam erinnerndes Alkoholverbot auf. Demokratisch entschieden und somit rechtsstaatlich in Ordnung. Die Triebfeder? Speziell im nicht mehr so Wilden Westen wurde (zu) viel getrunken. Die Gattinnen der Schluckspechte unter den Fabrik- und Eisenbahnarbeitern gerieten in den Sog radikal-religiöser Kreise. Nicht stimmberechtigt, aber nun mit einer fanatischen Mission versehen (für die man aus Sicht der betroffenen Frauen grosses Verständnis haben muss), sorgten sie dafür, dass ihre Männer dem Trunk an der Urne abschworen. Das Resultat kennen wir aus amerikanischen Schwarz-Weiss-Filmen: Schwarzmarkt und Maschinenpistolen-Schusswechsel zwischen Mafia-Banden mit und ohne Polizeibeteiligung. Drogen sind immer erhältlich, was jedoch für Heroin und Co. entschieden nicht gelten darf.
Völlig gescheitert ist unsere bisherige Drogenpolitik in einem anderen Punkt: beim Cannabis und bei den legalen Drogen. Vor allem bei Jugendlichen hat der Konsum von Cannabis markant zugenommen. «Haschen» scheint gesellschaftsfähig geworden zu sein. Wäre dem nicht so, hätten sich nicht eine Mehrheit der Bundespolitikerinnen und -politiker hinter den «Experimentierartikel» gestellt – schliesslich wollen sie ja wiedergewählt werden.
Kommen wir zum Schluss, dass Kiffen ein freiheitliches Recht ist, dann müsste dieses mit einem absolut rigorosen Nicht-Kiffer-Schutz versehen sein. Kiffen auf dem Balkon ist ein absolutes No-Go. Es kann nicht sein, dass unbescholtene Bürgerinnen, unbescholtene Bürger unfreiwillig zu Drogenkonsumierenden werden – Gefahr laufen, nach einem Drogenschnelltest im Strassenverkehr plötzlich ohne Fahrausweis – eventuell ohne Arbeitsstelle –dazustehen.