Bezirksgericht Zofingen: Mann wegen massivem Stalking zu 24 Monaten Haft und ambulanten Massnahmen verurteilt

Vor dem Bezirksgericht Zofingen musste sich ein 31-jähriger Familienvater aus der Region verantworten, weil er seine Noch-Ehefrau tätlich anging, sie über längere Zeit massiv und mehrfach bedrohte, in ihre gemeinsame Wohnung eindrang, sie mehrfach zu nötigen versuchte, sie aufs Übelste beschimpfte, Hausfriedensbruch beging, seinen ehemaligen Geschäftspartner angriff und bedrohte und gegen das Waffengesetz verstiess.

Begonnen hat alles vor vielen Jahren. Der Mann und die Frau kannten sich aus der Schule, verliebten sich, heirateten und gründeten eine Familie mit zwei Kindern. Der Mann war schon immer ein «Schnörri», sagten seine Frau, aber auch sein Verteidiger an der Verhandlung. Mit dem Gesetz nahm er es offenbar nie so genau. So sass er bereits wegen Strassenverkehrs- und Drogendelikten ein Jahr in Haft.

Die Ehe wurde auf den Prüfstand gestellt, doch die Frau hielt anfänglich zu ihrem Mann. Dann der verhängnisvolle Schnitt: Die Frau verliebte sich in den Geschäftspartner ihres Mannes und zog zu ihm. Nun entwickelte sich der «gute Mensch» (Zitat Noch-Ehefrau an der Verhandlung) zu einem üblen Stalker. Der Horror für die Frau und deren Umfeld begann. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2016 bedrohte der Mann die Frau rücksichtslos und brutal mit zahlreichen WhatsApp-, SMS- und Sprachnachrichten. «Wenn Du mir nochmals das Telefon abhängst, komme ich und trete die Türe ein und schlage Dir den Schädel ab», war nur eine von unzähligen Bedrohungen mit ähnlichem Inhalt. Die Frau lebte in Angst und Schrecken, vor allem, weil die Bedrohungen kein Ende nahmen, zwischenzeitlich gar im Minutentakt eintrafen. Anzeigen bei der Polizei blieben ohne Wirkung.

Zwischenzeitlich versöhnte sich das Paar wieder, feierte gar eine zweite Hochzeit, doch schon zwei Wochen später kam es wieder zum Bruch. Die Frau ging zum Liebhaber zurück. Der Mann bedrohte nun auch ihn und seine teilweise noch minderjährigen Kinder mit dem Tod. Anlässlich einer Modeschau, bei dem die Kinder des Paars auftraten, war auch der Liebhaber der Frau unter den Zuschauern. Als der Mann seine Frau zur Rede stellen wollte und am Arm beiseitezog, kam es zu einem Handgemenge mit dem ehemaligen Geschäftspartner. Sicherheitsleute mussten die Streithähne trennen.

Die Bedrohungen und versuchten Nötigungen gingen weiter. Erst als die Frau die Opferhilfe einschaltete, wurden auch die Behörden aktiv. Der Mann wurde verhaftet und nach sechsmonatiger Untersuchungshaft in Sicherheitshaft genommen. Zurzeit sitzt er in Lenzburg in Haft.

«Er war überfordert mit der Situation der Trennung», sagte seine Noch-Ehefrau vor Gericht. Und: Dass er seine Drohungen in die Tat umgesetzt hätte, glaube sie nicht. Der Mann habe schon immer eine sehr grobe Sprache gepflegt, sei sehr aufbrausend gewesen und habe sie immer wieder gepackt und festgehalten. «Wir hatten zwar oft Streit», sagte die Frau an der Verhandlung, «doch geschlagen hat er mich nie.»

In Haft wurden zwei Gutachten erstellt. Das eine besagt, dass der Mann ein Hochrisikotäter sei und mehrjährige stationäre Massnahmen nötig seien. Das andere hält fest, dass er mit ambulanten Massnahmen therapiert werden könne.

Vor Gericht bedauerte der Mann seine Taten glaubhaft. Er sei im Gefängnis ein anderer Mensch geworden und lasse sich seit einigen Monaten freiwillig therapieren. «Ich habe mich mit der Trennung abgefunden und will nach verbüsster Strafe wieder ein normales Leben führen und unternehme alles dafür», sagte der Angeklagte. «Sie werden nie mehr etwas von mir hören Frau Gerichtspräsidentin, das verspreche ich Ihnen.»

Nach mehrstündiger Verhandlung verurteilte ihn das Bezirksgericht Zofingen zu 24 Monaten Freiheitsentzug mit ambulanter Behandlung. Weiter zu 40 Tagessätzen à 30 Franken, einer Busse von 1000 Franken und einer Entschädigung an seine Noch-Ehefrau von 1500 Franken. Er wurde aufgrund fehlender Beweise in drei Punkten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Monate Haft und stationäre Massnahmen gefordert.