SVP torpediert die Gesamtrevision der Gemeindeordnung

In Wikon geht der Vorstand der SVP in Opposition zur Gesamtrevision der Gemeindeordnung. Im Vorfeld der Abstimmung vom 26. November ruft die SVP mittels eines Flugblattes, das vor wenigen Tagen allen Haushalten zugestellt worden ist, zum Nein auf. Es sei nur eine Teilrevision nötig, diese könne später erfolgen. Die Partei moniert, dass eine Gesamtrevision mit Einwohnern, Kommissionen und Parteien in Schritten zu erarbeiten und an Gemeindeversammlungen auszudiskutieren sei. «Es ist geradezu sträflich, dass über diese Gemeindeordnung-Gesamtrevision so kurzfristig abgestimmt werden soll», heisst es auf dem Flugblatt weiter. Auf Anfrage erklärt SVP-Präsident Silvan Schütz, dass man mit dem Flugblatt die Meinungsfreiheit wahrnehme. Die Revision der Gemeindeordnung sei zu umfangreich ausgefallen, denn neben den vom Kanton geforderten Änderungen aufgrund des FHGG – Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden – würden eine Reihe weiterer Punkte abgeändert. Zu viel für die SVP. Schütz betont denn auch, dass man sich bei der Revision eine breitere Mitbestimmung der Bevölkerung gewünscht hätte. Eine Möglichkeit wäre vielleicht ein offizielles Mitwirkungsverfahren gewesen. Vom Infoanlass am 11. September habe nur ein Monat Zeit bestanden, um reagieren zu können. «Anderswo hat die Bevölkerung mehr Zeit bei einer Gesamtrevision», so Schütz. Es sei eine beträchtliche Anzahl von Änderungen, die gemacht worden sei. Die SVP befürchtet gemäss Schütz auch, dass das Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung beziehungsweise der Gemeindeversammlung beschnitten wird.

Unterlagen schon verschickt
Weil die Abstimmungsunterlagen vor dem SVP-Flugblatt bereits versandt worden sind, hat sich der Gemeinderat nun seinerseits entschieden, ein eigenes Flugblatt mit seiner Reaktion an die Stimmbürger zu verschicken. «Der Gemeinderat möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Flugblatt wider besseren Wissens falsche Informationen beinhaltet und nutzt die Gelegenheit, Sie auf diesem Weg sachlich, neutral und korrekt zu informieren.» Auf fünf Punkte, über die die SVP reklamiert, nimmt der Gemeinderat Stellung. Zum Beispiel, dass die Teilrevision später erfolgen könne. «Nein. Stimmt nicht!», so der Gemeinderat. Das FHGG schreibe vor, dass die Gemeinden ihre Gemeindeordnung bis zum 1. Januar 2018 anzupassen haben. Auch bezüglich der Verfahrensweise, wie die Gesamtrevision anzugehen ist, gehen die Meinungen auseinander. «Die Gemeinde ist einzig verpflichtet, ein Beteiligungsverfahren (sog. Vernehmlassungsverfahren) durchzuführen. In welcher Form dieses stattfindet, entscheidet der Gemeinderat», so der Gemeinderat. Man habe sich wie auch andere Gemeinden dazu entschieden, einen Entwurf der Gemeindeordnung auszuarbeiten und den Stimmberechtigten vorzustellen. Das sei anlässlich der Orientierungsversammlung geschehen. «Seit dem 1. September 2017 ist die Gemeindeordnung elektronisch aufgeschaltet und via Gemeindeverwaltung beziehbar. Die Stimmberechtigten konnten sich sowohl an der Orientierungsveranstaltung als auch schriftlich beim Gemeinderat dazu äussern.» Das habe die SVP gemacht.

Im Flugblatt fragt die SVP Wikon auch, ob man wirklich wolle, dass die Rechte der Kommission beschnitten würden. «Die Kommissionsrechte werden nicht beschnitten. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder wird bei allen Kommissionen auf eine ungerade Zahl gesetzt, weil dies zur Beschlussfassung einfacher ist. Kommissionen, die bereits heute beratende Kommissionen sind, bleiben in beratender Funktion. Dies wird in der neuen Gemeindeordnung deutlicher geschrieben. Die Aufgabe verändert sich nicht», führt der Gemeinderat aus.

Lesen Sie den Kommentar zu diesem Thema von André Widmer