«Rote Laterne» abgeben: Die Steuern in Wikon sollen runter

In der Gemeinde Wikon soll der Steuerfuss im kommenden Jahr um 0,1 Prozent sinken. Für die nächsten drei Jahren strebt der Gemeinderat einen Satz von 2,3 Prozent an, wie aus der Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 23. November hervorgeht. In den Jahren 2019 und 2021 sei ein «unerwartet hoher Ertragsüberschuss» von rund 1,5 Millionen Franken angefallen. Dieses Geld will der Gemeinderat nun den Steuerzahlenden in Form der Steuersenkung zurückgeben.

Stimmen die Stimmberechtigten dem Vorhaben zu, gibt Wikon die rote Laterne für die höchsten Steuern im Kanton Luzern an Luthern ab. Die Napfgemeinde muss an ihrem Steuerfuss von 2,4 Prozent festhalten.

Mit der Steuersenkung würde Wikon fast das Niveau von Reiden erreichen, das einen Steuerfuss von 2,2 Prozent hat. Verhältnisse wie 2017, als der Steuerfuss in Wikon noch bei 2,1 Prozent lag, bleiben allerdings vorderhand undenkbar. Die Gemeinde hat dringende Ausgaben zu tätigen – und zu finanzieren. Daher rechnet der Gemeinderat in den kommenden drei Jahren auch mit einem kleinen Defizit.

Das Ersparte will sich Wikon erhalten

«Wir möchten den Investitionsstau nun endlich auflösen», sagt Gemeindepräsidentin Michaela Tschuor (Die Mitte). Die Erneuerung von Strassen und Infrastruktur, die Sanierung des Dorfbachs werden in Zukunft ein Thema sein. Und die Erneuerung von gemeindeeigenen Liegenschaften, nachdem der Gemeinderat eine Immobilienstrategie festgelegt hat.

In Zukunft könnte die Aufnahme von Krediten nötig werden, was angesichts des günstigen Zinsumfeldes aber keine Probleme verursacht. Nach Abschluss der Investitionsphase, im Jahr 2027 soll Wikon immer noch über ein Eigenkapitalpolster von 2,4 Millionen Franken verfügen.

«Die Liquidität der Gemeinde Wikon ist grundsätzlich vorhanden, obwohl zwei grosse Geschäfte zur Bewältigung anstehen. Möglicherweise braucht es zur Bewältigung von Spitzen punktuell Fremdkapital», sagt Michaela Tschuor.

Fürs Jahr 2022 ist ein Aufwandüberschuss von 513 653 Franken budgetiert. Schwer wiegen die Ausgaben für die Abwasserbeseitigung. Der Gemeinderat beantragt dazu einen Sonderkredit über 595 000 Franken für den Bau einer Regenwasserleitung im Wohnquartier am Höhenweg und eines Rückhaltbeckens im Weierbode. Die bestehenden Anlagen sind alt, es gibt hydraulische Probleme und im Weierbode besteht bei Starkregen die Gefahr, dass Wasser oberirdisch ins Wohnquartier fliesst. Nächstes Jahr soll dies korrigiert werden.

An der Gemeindeversammlung zu reden geben wird der geplante Beitritt zum Wärmeverbund. Dieser soll bereits ab 2024 Energie fürs Industriegebiet von Wikon liefern. Der Gemeinderat möchte sich an der zu gründenden Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 225 000 Franken beteiligen. Dies entspricht einer 17,7-prozentigen Beteiligung und garantiert Wikon einen Sitz im Verwaltungsrat. Nach Ausstieg der Einwohnergemeinde Reiden wollen sich die Korporationen von Wikon und Reiden mit je 35,3 Prozent und die Genossenschaft Wald Wiggertal mit 11,8 Prozent am Projekt beteiligen.

Landwirt glaubt, Gemeinderat habe Ausstandspflicht verletzt

Damit die Heizzentrale des neuen Wärmeverbunds an der Industriestrasse gebaut werden kann, müssen erst 2500 Quadratmeter gemeindeeigenes Landwirtschaftsland umgezont werden. Dazu ist eine Teilrevision der Ortsplanung notwendig, welche umstritten ist. An einer Einsprache dagegen hält Marcel Arnold vom Bodenacherhof fest, daher wird am 23. November darüber abgestimmt.

Arnold ist der Ansicht, dass die Fruchtfolgeflächen, welche durch den Bau der Heizzentrale verschwinden sollen, durch eine Aufwertung einer Parzelle in Knutwil nicht in gleicher Qualität ersetzt werden können. Es gebe zudem genügend eingezontes Bauland in Wikon und Reiden. Zudem sei eine Landmaschinenfirma an der Bahnhofstrasse in Wikon bereit, ihre Parzelle für die Heizzentrale zu verkaufen. Es werde auch zu gefährlichem Mehrverkehr auf der Bahnhof- und Dorfstrasse kommen. Mit Holzschnitzeln beladene Lastwagen könnten eine Gefahr für Schulkinder darstellen.

Überhaupt findet Arnold, hätte der Gemeinderat die Teilrevision der Ortsplanung gar nicht festlegen dürfen. Er habe Ausstandspflichten verletzt. Finanzvorsteher André Wyss (SVP) sei der Schwiegersohn von Markus Schildknecht, der mit seinem Gemüsebaubetrieb die Wärme der Heizzentrale nutzen wolle. Und der Mann von Sozialvorsteherin Rosmarie Brunner (Die Mitte) sei Pächter des Landes, auf dem gebaut werden soll.

Der Gemeinderat sieht es anders. «Es liegt im vorliegenden Geschäft weder ein Ausstandsgrund des Gesamtgemeinderats noch von einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates vor», hält er fest. Solange Schildknecht nur Kunde, nicht aber Aktionär beim Wärmeverbund sei, bestehe für Wyss kein Ausstandsgrund im Sinne des Gesetzes. Und der Ehemann von Rosmarie Brunner sei gar nicht Partei im Verfahren.

Der vorgeschlagene Alternativstandort an der Bahnhofstrasse eigne sich nach Auskunft der Korporation nicht zum Bau der Heizzentrale, argumentiert der Gemeinderat. Er verweist auf die Dringlichkeit des Projekts und stellt in Aussicht, auf der Bahnhofstrasse Verkehrsbeschränkungen für Lastwagen einzuführen. (mam)

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