Die Baugesuchsauflage soll durch Internetpublikation ersetzt werden

Die Publikation von Baugesuchen im Internet wird von Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Einzelne Kommunen wie Escholzmatt-Marbach veröffentlichen auf ihrer Gemeindehomepage gleich das ganze Dossier– das gesamte, mehrseitige Baugesuchsformular mit persönlichen Angaben und auch die detaillierten Pläne mit sämtlichen Aussenansichten der geplanten Gebäude sind auf dem Internetauftritt der Entlebucher Gemeinde zu finden. Andere wiederum sind ganz defensiv unterwegs: Im Einzugsgebiet dieser Zeitung beispielsweise geben Gemeinden wie Reiden oder Pfaffnau nur gerade online bekannt, dass ein Baugesuch auf der Verwaltung aufliegt (siehe Kontext rechts). Die Unterlagen müssen auf der Verwaltung eingesehen werden. Die grossflächige Offenlegung der Unterlagen durch einige Gemeinden hat den CVP-Kantonsrat Josef Wyss (Eschenbach) veranlasst, eine Anfrage an den Regierungsrat zu richten, unteranderem auch über die Verhinderung des Missbrauchs der Daten.

Gesetzliche Grundlage vorhanden
Die Offenlegung der Gesuche wird in der Planungs- und Bauverordnung des Kantons geregelt. So sollen die Gesuche ortsüblich, im Internet und falls erforderlich in anderer Form, so im Kantonsblatt, öffentlich bekannt gemacht werden, heisst es in der Antwort des Regierungsrates. Sofern die Gemeinde über die nötige Infrastruktur verfüge, solle das Gesuchsformular mit sämtichen Belegen im Internet zur Einsicht bereit gestellt werden. Das heisst, kann die Gemeinde es technisch umsetzen, sind alle Unterlagen online zu stellen. «Sofern die Einleitung des Baubewilligungsverfahrens also elektronisch erfolgt, besteht für die vollständige Bereitstellung sämtlicher Baugesuchunterlagen im Internet eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.» Derzeit seien es 60 Prozent der Gesuche, bei denen dies zutreffe.

Das Verfahren vereinfachen
Der Luzerner Regierungsrat hält in seiner Antwort zur Anfrage von Josef Wyss fest, dass die Rechte bezüglich Persönlichkeit, Datenschutz, Geheimhaltung und auch die Urheberrechte gewahrt blieben. Denn Interessierte haben bis anhin ja auch Kopien der Unterlagen während der Auflage machen können – dies wird durch ein Bundesgerichtsurteil gestützt. Die elektronische Veröffentlichung vereinfache das Verfahren. Die Transparenz auch gegenüber potenziellen Einsprechern kann so erreicht werden, ohne das man persönlich auf der Verwaltung zur Akteneinsicht vorbei muss. «Die Auflage der Gemeindeverwaltung soll deshalb komplett durch die Aufschaltung im Internet ersetzt werden», so der Regierungsrat.

Dass nur einspracheberechtigte Personen passwortgeschützt die Unterlagen auf elektronischem Wege einsehen können, sieht der Kanton Luzern offenbar nicht als realistisch an. Denn der Kreis von Einsprechern sei nicht immer von vornherein definierbar. Die Einsprachelegitimation sei oft umstritten, bis vor die Gerichte. Manchmal seien auch Verbände oder Bundesstellen dazu ermächtigt. Je nach Fall sind nur der unmittelbare Nachbar oder im Falle von Geruchsemissionen auch Personen im Umkreis von mehreren hundert Metern zur Einsprache berechtigt.Die Baugesuchsauflage durch Internetpublikation ersetzen