Spiessrutenlauf und Spaghetti

Einfach mal kurz einen Abstecher an einen toskanischen Strand machen – das war einmal, in einem früheren Leben. Als pflichtbewusster Schweizer macht man sich heutzutage kundig und füllt zunächst das europäische Passagier-Lokalisierungs-Formular, kurz dPLF, aus – gefühlt ist das etwa so, als stünde eine Reise an den Nordpol bevor. Gut, ich selbst habe das korrekte Ausfüllen nicht auf Anhieb geschafft, meine Frau war da erfolgreicher. Das ausgedruckte Papier kommt in ein Mäppchen, das Mäppchen ins Handschuhfach. So weit, so gut.

Jetzt ist allerdings noch ein negativer PCR-Test fällig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zum Glück findet sich in Lugano auf Anhieb eine Apotheke, die Erbarmen mit den Svizzeri Tedeschi zeigt. Die Bescheinigung mit dem negativen PCR-Text kommt ins Mäppchen mit dem europäischen Passagier-Lokalisierungs-Formular, das Mäppchen zurück ins Handschuhfach. Sie wissen schon, was jetzt kommt: Niemand will das Mäppchen – oder besser: dessen Inhalt – bei der Einreise sehen. Ich vermute: Würden die italienischen Grenzwächter auch nur stichprobenweise kontrollieren, bräche der Grenzverkehr vollends zusammen. Als pflichtbewusster Schweizer ist man natürlich fast ein bisschen enttäuscht, dass man nicht stolz die makellos ausgefüllten Unterlagen präsentieren kann – falls gewünscht, könnte man dem Zöllner ja noch das Handy mit dem bis zum 27. Mai 2022 gültigen Covid-Zertifikat unter die Nase halten. Und ja, eine ausgedruckte Impfbescheinigung läge auch noch bereit – nur für den Fall der Fälle.

Immerhin: Nie schmeckten die Spaghetti alle vongole besser als im Juni 2021.