Agrotourismus für den Berghof in St. Urban – Luzerner Regierung vergibt Zuschlag

Wander- und Velotourismus in der Schweiz liegen im Trend: Auf dem Berghof soll neu dafür ein agrotouristisches Bed & Breakfast entstehen und ausserdem ein ländlicher, ruhiger Rückzugsort für Seminare und Tagungen. Der Kanton Luzern schrieb den Landwirtschaftsbetrieb Berghof Ende 2019 zur Verpachtung und Vermietung aus (wir berichteten mehrmals). Den Zuschlag erhält nun die «Berghof Erlebnis AG«. Eine lokale Bietergemeinschaft wird die Liegenschaft künftig als Biobetrieb mit agrotouristischen Angeboten führen.

«Anfang Juni wurde der Zuschlag für die Verpachtung des Berghofs in St. Urban an die Berghof Erlebnis AG erteilt», teilte das Finanzdepartement gestern mit. Die Liegenschaft mit 14 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie einem Wohnheim und einem ehemaligen Dienstbotenhaus wird für elf Jahre – mit einer Verlängerungsoption von zehn Jahren – an die Berghof Erlebnis AG verpachtet und vermietet. 

Laut Finanzdepartement ein marktüblicher Pachtzins

«Der Pachtzins ist marktüblich und orientiert sich an den geltenden Vorschriften der Gewerbepacht», sagt die Kommunikationsleiterin des Finanzdepartements, Yasmin Kunz. Die verbleibenden rund 20 Hektaren Landwirtschaftsland würden langfristig für Realersatzflächen bei Bedarf zur Verfügung stehen. Sieben Projekte waren im Rennen. Am Schluss habe das Nutzungskonzept «Agrotourismus/Erlebnishof» der Bietergemeinschaft Berghof Erlebnis AG mit Initiant Kurt Schär überzeugt. Der 56-Jährige ist ein regional verankerter Unternehmer aus Roggwil. Er gilt als Elektrovelopionier und führte die Marke Flyer zum Erfolg. Schär hat bereits verschiedene Agrotourismus- Angebote in der Region umgesetzt. Dazu gehören die «Sunnsite» in Luthern, die schweizerische «Herzroute» für Velofahrende, die «Linde» oder das «Taunerhaus» in Roggwil.

Unterverpachtung der Nutzflächen an die Familie Grüter

Nach kleineren Umbauarbeiten – wie dem Einbau einer neuen Holzschnitzelheizung – soll der neue Betrieb Anfang 2022 starten. Das ehemalige Wohnheim für Psychiatriepatienten sowie das Dienstbotenhaus sollen mit moderaten baulichen Anpassungen als Bed & Breakfast mit 15 Zimmern sowie für Anlässe im Agrotourismus genutzt werden. Es wird durch ein Team des Projekt-Initianten Kurt Schär betrieben werden.

«Selbstverständlich freue ich mich über den Zuschlag», sagt Kurt Schär auf Anfrage. Am Konzept hätten sie eineinhalb Jahre gearbeitet. «Das Wohnheim wollen wir als Lokal für Events, Seminare und Workshops anbieten», erklärt er. Angedacht sei auch ein Stellplatz für eine limitierte Anzahl von Wohnmobilen. «Das ist ein grosses Bedürfnis.» Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird die Berghof Erlebnis AG an Brigitte Grüter unterverpachten. Das Land war schon bisher zur Zwischennutzung an die Familie Grüter verpachtet; sie führt den Biobetrieb Sonnhaldenhof in St. Urban.

Sanfte Renovation des Berghofs geplant

Laut Schär ist eine sanfte Renovation des Berghofs mit dem Kanton geplant. «Substantielle Eingriffe sind keine vorgesehen.» Jedes seiner bisherigen Agrotourismus-Projekte habe einen eigenen Charakter, sagt er. «Aber alle werden vernetzt. Velofahrer auf der Herzroute könnten beispielsweise in St. Urban übernachten», so Schär. Die Projekte im Luzerner Hinterland, im Oberaargauer Roggwil und im Emmental seien nahe beieinander und ergänzten sich.

Die Berghof Erlebnis AG hat auch Kenntnis vom Projekt der Neuen Regionalpolitik (NRP), welches die Region wirtschaftlich, kulturell und touristisch weiterentwickeln will. Unter anderem sieht NRP auch vor, mit dem Kloster St. Urban das Angebot für die Öffentlichkeit zu erweitern. Die Berghof Erlebnis AG und das NRP-Projekt sollen sich nicht konkurrenzieren, sondern sich ergänzen und Synergien nutzen, hiess es in der Mitteilung des Kantons.

Wer sonst noch mitgeboten hat und Projekte eingereicht hat, machte das Luzerner Finanzdepartement gestern nicht publik. «Üblich ist, dass man den Sieger kommuniziert», sagt Yasmin Kunz. Die Vergabe für die Neunutzung führt zum Abschluss eines Pacht- und Mietvertrages und untersteht deshalb nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Sie liegt in der Kompetenz der Dienststelle Immobilien.