Terroristen bekämpfen unsere freiheitliche Welt

Mit dem «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» – über welches wir am 13. Juni abstimmen – sollen Polizei und Staatsanwaltschaft neue präventive Mittel erhalten, um Terroranschläge zu verhindern. Es sieht für Verdächtige Massnahmen wie Teilnahmepflicht an Gesprächen mit den Behörden, regelmässige Meldepflicht, Ausreiseverbot, Rayon- und Kontaktverbot bis hin zu Hausarrest vor.

Dieser Massnahmenkatalog soll rechtzeitig verhindern, dass «terroristische Gefährder» (so der Gesetzestext), Gewalttaten verüben können. Zu den einschneidendsten Massnahmen gehört die Ein- und Ausgrenzung einer Person. Mit ihr wird einem mutmasslichen Gefährder untersagt, bestimmte Orte – zum Beispiel Moscheen – aufzusuchen. Oder bestimmte Gebiete, etwa die Wohngemeinde, zu verlassen – bis hin zum Hausarrest.

Gegen diese von Bundesrat und Parlament in ein Gesetz gegossenen Beschlüsse haben sogenannte «Verfassungsfreunde» das Referendum ergriffen. Sie sagen, «dieses Gesetz bringt nicht mehr Sicherheit und ist der Schweiz unwürdig».

Sie begründen ihr Nein mit der Kritik, dass neu verschiedene Zwangsmassnahmen durch die Polizei sowohl angeordnet als auch durchgeführt werden. «Die Polizei soll gleichzeitig Richter und Henker sein», so die «Verfassungsfreunde» in einer Stellungnahme.

In seiner Funktion sieht das Mark Burkhard anders. Er ist Kommandant der Kantonspolizei Basel-Land und Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten. Für ihn ist das neue Gesetz zwingend notwendig: «Die Terrorgefahr in der Schweiz ist real – auch in der Alltagsarbeit der Polizei.» Dies sei insbesondere in den Jahren 2015 bis 2017 der Fall gewesen, als es in ganz Europa – inklusive der Schweizer Nachbarländer – zu mehreren islamistisch motivierten Terrorattacken gekommen war.

Damals hatten alle Polizeikorps des Landes ihre Sicherheitsdispositive überprüft, die Bewaffnung angepasst und die Informationsbeschaffung verbessert. Polizei und Terrorismus-Vorkehren: 2017 waren solche auch bei der Regionalpolizei Zofingen ein Thema. Zwar sei Terrorismus-Bekämpfung nicht Aufgabe der Repol, sagte damals deren Kommandant Stefan Wettstein. «Aber wir könnten als Regionalpolizistinnen und -polizisten Erste vor Ort sein.» Deshalb beschaffte sich die Repol zum Selbstschutz zwei spezielle Gewehre – wie sie auch in den Waffenbeständen der Kantonspolizei zu finden sind.

Gegenüber Fanatikern, die bereit sind, bei ihren Anschlägen das eigene Leben zu opfern, ist ein freiheitlicher Staat weitgehend machtlos – dem ist leider so. Seine Sicherheitspolitik ist auf eine offene Gesellschaft ausgerichtet, die dem Einzelnen möglichst grosse Bewegungsfreiheit bieten will. Heisst das, dass die freie Welt wohl oder übel lernen muss, mit dem globalen Terrorismus zu leben? Ein solcher Gedanke ist nicht nur schrecklich, sondern abwegig. Mit dem Terrorismus zu leben, ist undenkbar, weil er lebensfeindlich ist, weil er unsere freiheitlich-demokratische Welt zerstören will. Ergo müssen wir unsere ganze Kraft dafür einsetzen, den Terroristinnen und Terroristen das Gesetz des Handelns zu entziehen. Genau darauf zielen die neuen gesetzlichen Bestimmungen ab und stärken im Endfeffekt unsere Freiheitsrechte.