
Auswärtiger muss kein Nachteil sein
Für den freien Sitz als Präsident am Bezirksgericht Zofingen gibt es zwei Kandidaten – einen aus Lenzburg und einen aus Wettingen. Am 13. Juni wird der Nachfolger für Ferdinand Andermatt aus Aarburg gesucht, der pensioniert wird. Ein Einheimischer stellt sich dieses Mal nicht zur Wahl. Bereits vor einem Jahr, als im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der Sitz des Zofingers Peter Wullschleger frei wurde, kandidierte kein Einheimischer. Somit werden innerhalb eines knappen Jahres zwei einheimische, im Bezirk Zofingen wohnhafte Richter durch zwei Richter ersetzt, die ausserhalb des Bezirks wohnen.
Dies mag ein Nachteil sein, weil die auswärtigen Richter mit der Region nicht vertraut sind, regionale Eigenheiten weniger gut kennen und vor Ort ein weniger gutes Beziehungsnetz haben. Doch sind dies tatsächlich Nachteile? Im Bezirk Baden und im Bezirk Lenzburg gelten die gleichen Gesetze wie im Bezirk Zofingen und bei der Suche nach einem gerechten Richterspruch sollten regionale Eigenheiten nicht ausschlaggebend sein. Ein auswärtiger Richter kann aber unabhängiger entscheiden als ein einheimischer. Und er muss weniger in den Ausstand gehen, weil er in der Region eben nicht verwurzelt und verbandelt ist.
Vor allem gilt aber eines: Gewählt werden sollte immer der beste Kandidat. Und im Fall der kommenden Ersatzwahlen ans Bezirksgericht wohnt dieser Kandidat eben nicht im Bezirk Zofingen.