
Prix Courage 2021 geht an Cindy Kronenberg aus dem luzernischen Sursee
Der «Prix Courage» geht dieses Jahr an Cindy Kronenberg aus dem luzernischen Sursee. Die mit 15’000 Franken dotierte Auszeichnung der Zeitschrift Beobachter wurde der Kinder- und Jugendarbeiterin an der Preisverleihung am Freitag in feierlichem Rahmen überreicht, wie Ringier mitteilt. Cindy Kronenberg hat vor sechs Jahren sexuelle Gewalt erlebt – und obwohl es sie viel Überwindung kostet, spricht sie öffentlich über ihre schmerzvolle Erfahrung. Um andere Opfer nach einem solchen Erlebnis zu unterstützen, hat sie aus eigener Kraft die Anlaufstelle «vergewaltigt.ch» aufgebaut. Dort tauscht sie sich mit Betroffenen aus, vermittelt Expertinnen und sammelt hilfreiche Informationen. Das alles macht sie für die rund 430’000 Frauen in der Schweiz, die laut einer Umfrage von Amnesty International schon Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen gehabt haben. «Eine riesige Zahl», sagt Cindy Kronenberg. «Aber niemand spricht darüber. Und alle Betroffenen haben das Gefühl, mit ihrer Geschichte alleine zu sein.» «Ein Austauschcafé, Begleitung von Vergewaltigungsopfern beim Gang ins Spital oder zur Polizei, Präventionskurse an Schulen – Cindy Kronenberg hat ihre erlittene Kränkung und Verletztheit in unglaublich viel positive Energie umgewandelt», sagte Jury-Präsidentin Susanne Hochuli in ihrer Laudatio. «Und vor allem möchte sie, dass die Öffentlichkeit irgendwann nicht mehr fragt, wie kurz der Rock oder wie hoch der Alkoholpegel des Opfers war. Die Frage muss sein, warum irgendjemand sexuelle Selbstbestimmung einfach missachtet hat. Cindy Kronenberg, wir danken Ihnen von Herzen für Ihren Einsatz, Ihren Mut, Ihre Energie für andere. Sie haben den Prix Courage 2021 wahrlich verdient.» Gemeinsam mit Amnesty International engagiert sich Cindy Kronenberg für die laufende Revision des Schweizer Sexualstrafrechts. Ziel ist eine rechtliche Verankerung des Grundsatzes, dass sexuelle Handlungen die Zustimmung aller beteiligten Personen voraussetzen und sämtliche Formen von nicht-einvernehmlichem Geschlechtsverkehr nicht als «sexueller Übergriff», sondern als «Vergewaltigung» definiert werden.