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A_Aargau_Nachrichten

Neues Strassengesetz und Verordnung treten per 1. Januar 2022 in Kraft Am 15. Juni 2021 hat der Grosse Rat das Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz, StrG) in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Nach dem bisherigen Strassengesetz waren die ausführenden Bestimmungen im Kantonsstrassendekret und in wenigen thematisch eng abgegrenzten Verordnungen festgelegt. Die Regelung einiger Fragen wurde zudem der Praxis überlassen. Für die Umsetzung des neuen Strassengesetzes hat der Regierungsrat beschlossen, eine allgemeine Verordnung zum StrG, die Kantonsstrassenverordnung zu erlassen (Themen: allgemeine Bestimmungen, Planung, Projektierung und Bau, Unterhalt und Betrieb, Strassenbeleuchtung, besondere Regelungen, Beiträge der Gemeinden, Übergangs- und Schlussbestimmungen). Die bestehenden Verordnungen zu den Spezialthemen (Innerortsstrecken, Ausnahmetransportrouten, Gebühren, Wanderwege, Vollzug des Strassenverkehrsrechts) werden in der Form von Fremdänderungen angepasst. Damit können das neue StrG und die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Gleichzeitig werden das alte Strassengesetz (Strassengesetz 1969) mit Ausnahme der Bestimmung über die Motorfahrzeugabgaben sowie das Kantonsstrassendekret aufgehoben.

 Keine Zertifikate für repetitives Testen in Betrieben Der Regierungsrat hat entschieden, für Teilnehmende am repetitiven Testen in Betrieben weiterhin keine Covid-Zertifikate ausstellen zu lassen. Die Vergabe solcher Zertifikate wäre mit Risiken und organisatorischen Schwierigkeiten verbunden. Das Missbrauchspotenzial wäre hoch. Das repetitive Testen bleibt trotzdem ein wichtiger Pfeiler der Pandemiebekämpfung. Das Ziel ist es, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und unterbrechen zu können. Die Impfung gegen das Coronavirus ist aber weiterhin der effektivste Beitrag auf dem Weg aus der Pandemie.

Mit strategischem Landerwerb die Entwicklung fördern Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Vorlage zum strategischen Landerwerb. Das Sisslerfeld im Fricktal bietet im Aargau das grösste zusammenhängende und eingezonte Industriegebiet in der Nordwestschweiz. In der Anhörung befürwortet eine Mehrheit den strategischen Landerwerb auf dem Sisslerfeld.

125-jährige interkantonale Übereinkunft über den Fischfang im Hallwilersee aktualisiert Seit 1894 besteht zwischen den Kantonen Aargau und Luzern eine interkantonale Übereinkunft über die Fischerei im Hallwilersee. Da das Konkordat inhaltlich veraltet ist, wurden in der Praxis bereits seit Jahrzehnten die jeweils geltenden kantonalen Fischereigesetzgebungen angewendet. Allerdings sieht das Bundesrecht vor, dass die beteiligten Kantone an interkantonalen Gewässern die Fischerei im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben einheitlich regeln müssen. Dies ist nun erfolgt und die Übereinkunft wird nach rund 125 Jahren der heutigen Zeit angepasst. AG